Dürfen Jugendliche Mon Cheri kaufen?

11 Antworten

Laut Jugendschutzgesetz bezieht sich das Verkaufsverbot von Lebensmitteln mit Alkohol auf den Alkoholgehalt des Gesamtvolumens des Lebensmittels, und bei Mon cheri, Asbach Uralt Pralinen und Weinbrandbohnen ist nicht die ganze Packung gemeint sondern das Volumen der einzelnen Praline: grob die Rechnung: Der Kirschlikör enthält 20 % Alkohol. Im Gesamtvolumen mit der Schokolade enthält eine Praline 13 %-dies überschreitet den Grenzwert bei weitem-Kein Verkauf an u 18 jährige. Es ist letzten endes auch sinnvoll dass es so gemacht ist-wenn der Grenzwert bei einer mg anzahl von Alkohol wäre müsste man bei jedem Glas bier, jeder Flasche wein, Sekt etc auch noch genau nach der Menge gehen darf verkauft werden, darf nicht verkauft werden dann müsste der Jugendschutzbeauftragte bei absolut jedem Alkoholhaltigen Getränk den Taschenrechner rausholen-für jede Flasche. Wir haben schon genug Bürokratie in Deutschland, bei Jugendschutz darf es KEINE unnötige Bürokratie geben.

Und so ganz nebenbei: Gerade bei kleineren Kindern kann schon eine Mon Cheri schlimme folgen haben.

Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abegeben werden

ja. die darin enthaltene alkoholmenge gilt als zu gering. ebenso auch bestimmte kuchen/torten.


cosch87  21.04.2009, 09:59

ich finde es eigentlich schon ganz schön krass. Rumkugeln dürfen sie zum Beispiel nicht kaufen, obwohl ich da auch schonmal ne ganze packung von gegessen habe und nicht betrunken war

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cosch87  21.04.2009, 10:08
@daydream77

ja, das ist mir schon klar, aber ich finde es nicht richtig, dass da so krass differenziert wird. wenn es nach mir ginge, dürften kinder und jugendliche keine Lebensmittel kaufen, die offensichtlichen Alkohol enthalten

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daydream77  21.04.2009, 10:16
@cosch87

selbst in zahnpasta ist alkohol enthalten. in vielen soßen und in jeder menge anderen lebensmittel ebenso. irgendwo muß man halt ansetzen.

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Eigentlich müßte der Verkauf von alkohol. Pralinen an Kinder und unter 16jährige verboten sein, ist es aber nicht, von daher können Sie MonCherie kaufen.

Schwer zu sagen. Mein Sohn hat als Geschenk für mich mal welche gekauft mit 10 Jahren und mein anderer Sohn wollte mit 14 Jahren mal welche für mich zum Muttertag kaufen und hat keine bekommen.


anna74rg  21.04.2009, 09:59

da war der Verkäufer wachsam.

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