Dürfen jugendliche die sich in der Obhut einer Pflegefamilie befinden bis zu ihrer Volljährigkeit ein eigenes Sparkonto haben oder obliegt es den Pflegeeltern?

2 Antworten

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Es obliegt dem Inhaber des Sorgerechtes bzw. der Vermögensvorsorge. Dies können die Pflegeeltern sein, die leiblichen Eltern oder ein*e Amtsvormund*erin des Jugendämter.

Liegt diese Vermögensvorsorge noch bei den leiblichen Eltern, können diese das Sparbuch auch leerräumen.

Es sollte beim Sparen auch berücksichtigt werden, dass sich Pflegekinder mit ihrem eigenen Vermögen an den Kosten der Maßnahme beteiligen müssen. Besser nicht auf den Namen des Pflegekindes sparen.


Lothar51262 
Beitragsersteller
 02.12.2020, 10:35

Danke schön,haben uns sehr über ihre Antwort gefreut!

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Nein, dürfen sie nicht.

Die Pflegeeltern dürfen ebenfalls keines einrichten.

Leider ist es nicht möglich im Namen des Jugendlichen ein Sparkonto anzulegen.

Das dort gesparte Geld müsste zu 70% an das Jugendamt gezahlt werden, es darf kein Einkommen oder Vermögen angespart werden.

Also auf keinen Fall fürs Pflegekind ein Sparkonto aufmachen. Zumindest nicht in dessen Namen.

Leider gibt es auch keine Freibeträge o.ä..


Lothar51262 
Beitragsersteller
 02.12.2020, 14:49

Recht vielen Dank.Es ist sehr hilfreich.

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