Dürfen Großeltern mir einen Roller und Schein schenken bei Hartz IV?
Hallo,
Ich bin noch unter 18, aber lebe in einem kleinen Dorf, wo es sehr schlechte Busverbindungen gibt. Meine Großeltern haben überlegt mir den AM Schein und ein Roller zu schenken, damit ich mobiler sein kann und nicht stundenlang für ein Bus warten muss. Das Problem ist meine Eltern beziehen Hartz IV schon seit Jahren, da sie körperlich beide starke Probleme haben und nicht richtig arbeiten können. Meine Mutter bekommt schon zum Teil Rente wegen ihren körperlichen Einschränkungen. Wäre das jetzt erlaubt, dass meine Großeltern mir das finanzieren oder nicht?
4 Antworten
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Wäre das jetzt erlaubt, dass meine Großeltern mir das finanzieren oder nicht?
Ich finde derartige Fragen immer wieder interessant :) Warum, um alles in der Welt, sollten sie es nicht dürfen?
Natürlich besteht die Gefahr, daß das Geld auf das ALG 2 angerechnet wird.
Es sollte kein geschenktes Geld über Dein Konto bzw. über das Konto Deiner Eltern "fließen". Aber selbst, wenn die Großeltern die Rechnung für den FS bezahlen, halte ich das rechtlich für "schwammig".
Wenn sie den Roller hingegen selbst anschaffen und Dir anschließend überlassen, könnte das "gutgehen", da Sachzuwendungen meines Wissens nach anrechungsfrei sind.
Finanzielle Zuwendungen von Omma, Oppa oder Onkel und Tante an ALG 2 - beziehende Enkel oder Nichten und Neffen sind immer mit Vorsicht zu genießen.
Im Idealfall erkundigt Ihr Euch vorher bei einem Fachanwalt für Sozialrecht, wie genau in diesem Fall vorzugehen wäre.
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Deine Oma soll einfach die Rechnungen überweisen, dann kriegt das Jobcenter nichts davon mit
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Das geht aber nur solange sie es nicht über dein Konto bezahlen den Dan hast du ein Probem!
Wen sie dir aber das Geld bar nach und nach geben oder direkt die Stunden usw bezahlen geht das!
Wen se so miese Busverbindungen da gibt müsste sogar das Jobcenter den schein bezahlen und vielleicht auf den Roller bze den als Darlehn erstmal vorstrecken!
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das weiss doch ausser deinen Grosseltern und dir keiner. Also wo kein Kläger ist kein Richter . Notfalls mach einen Vertrag mit deinen Grosseltern in dem steht das du ganz doll schwörst das geliehe Geld zurück zu zahlen, und dann dran denken monatlich dort ein Datum einzutragen und ein Summe (von zB 25.-)