Dürfen die Buchungszeiten im Kiga während des Jahres geändert werden?
Jetzt muss ich auch mal eure Meinung hören, wahrscheinlich bräuchte ich einen Juristen, aber ich denke es gibt keinen unter euch...
Also der Kindergarten, Träger und Leitung haben uns mitgeteilt, dass die Buchungszeiten stark geändert werden und zwar letzte Woche mitgeteilt für Änderung mitten im Kindergartenjahr zum 1.11.
Rahmenbedingungen sind
Öffnungszeiten: 7:00 Uhr bis 16 Uhr,
Kernzeit von 8:30 bis 12:30 .
Bisherige Bringzeiten lag zwischen 7:00 und 8:30
Abholzeiten lagen zwischen 12:30 bis 13:30 ohne Mittagessen.
ab 13:30 bis 14 Uhr PAUSE ohne Abholen für Essenskinder. Danach konnte man wieder abholen, entweder bis 15 Uhr oder bis 16 Uhr.
Jetzt werden die Buchungskeiten radikal geändert:
Bringzeit 7:00 bis 8:15 -> da Kernzeit auf 8:15 bis 12:15 Uhr geändert wurde.
Abholenzeiten 12:15 bis 12:30 Uhr ohne Mittagsessen
Für Essenskinder ist dann um 12:30 Mittagsessen und Pause.
Nächste Abholmöglichkeit ist ab 13:45.
D.h. aber für mich und einige andere Eltern, die berufstätig sind, aber das Kind nicht zum Essen anmelden möchten, dass sie die Kinder zwischen 12:15 bis 12:30 abgeholt haben müssen. Bisher war 12:30 bis 13:30 möglich, die meisten Kinder, die nicht gegessen haben, wurden bis 13 Uhr abgeholt.
Im Vertrag stehen verbindliche Buchungszeiten. Das verberindlich ist betont wordenom Vertrag. Der Kindergarten darf nur die Öffnugszeiten, nicht die Buchungszeiten ändern. So der Vertrag...
und jetzt kommen der Träger und Leitung nach 6 Wochen Kindergartenjahr mit so etwas an...
Begründung ist die Personalsituation... sie finden keine Kinderpflegerinen bzw. Erzieherinnen... aber die Situation war letztes Kindergartenjahr, also im Juli schon bekannt, 8 Personalpersonen wurden weggemobbt durch die Leitung... fast wäre die langjährige Lieblingserzieherin gegangen... wie auch immer...
Ist das Vorgehen des Trägers rechtens? Um 12 Uhr für eine Halbtagskraft mit dem arbeiten aufzuhören bedeutet soviel wie eine Kündigung... bis 13 Uhr Buchungszeit braucht man mindestens...
7 Antworten
Ich würde mir eine Übergangszeit erbitten. Es kann nicht einfach so potzblitz geändert werden, finde ich. Ihr müsst Euch - als Eltern - doch erstmal mit den Gegebenheiten arrangieren. Außerdem solltet Ihr die Möglichkeit haben, einen anderen KiTaPlatz zu suchen und zu finden, wo es besser läuft. Das braucht Zeit. Meiner Meinung nach sollten 4 Monate Übergangszeit sein, wo Ihr noch zu den alten Bedingungen die Kinder abholen und bringen könnt.
Ich habe Deinen Kommentar auf eine Antwort hier gelesen und rate Dir, einen anderen Platz zu suchen in einer anderen Kita! Das klingt nicht gesund, was da abgeht!
Wer ist der Träger dieser Kita? Die Kirche oder die Stadt oder Awo oder wer? Ich - an Deiner Stelle - würde glatt mit dem Höchsten dort sprechen wollen, wie der das sieht und rechtfertigt! Sag ihm, Du hast keine Wahl - leider. Sonst wärest Du längst weg und würdest Dir den Stress gar nicht antun. Wenn Du nicht selbst dieses Gespräch führen kannst, nimm die Elternvertreter der KiTa mit!
Dann bleibt dir nichts anderes übrig, als für den Rest Jahres deine Arbeitszeiten anzupassen.
Ein freier gemeinnütziger Verein ist es... betreut an die 30 Kindergärten und andere Institutionen hier in Bayern... es war ein gemeindlicher Kindergarten, aber die waren mit der Personalführung ect. überfordert und haben die Trägerschaft weitergegeben.
Dieser neue Träger hat Versprechungen gemacht, die sie nicht eingehalten haben.
Vielleicht rege ich mich auch nur unnötg auf, und der Elternbeirat kann doch mehr erreichen, als erhofft.
Wenn wir mit dem Höchsten des Trägers sprechen müssen, dann sollten wir betroffene Eltern das zusammen machen...
Vielen Dank für deine Antwort.
Meine Frage, war ja eigentlich, ob der Träger das darf, die verbindlich versprochenen im Vertrag schriftlich festgehaltenen Buchungszeiten zu ändern.
Ja! Rauft Euch zusammen! Je mehr, desto besser. Lasst nicht alles mit Euch machen. Macht selbst Druck! Was kann schon passieren, wenn Ihr die alten Zeiten wahrnehmt? Man kann Euch doch nicht verbieten, Eure Kinder jederzeit sehen zu wollen! Wenn das so kommen sollte, ruft die Polizei! Ich würde da gut Rabbatz machen!
Das sind wieder mehr Kosten, das ist Essen, was mein Sohn nicht essen wird... und ich muss doch zuhause kochen, weil ich noch größere Kinder habe...
Warum soll ich akzeptieren, dass ich mein Kind zum Essen anmelden muss... Ich habe ja alles so ausgesucht und den Vertrag geschlossen, dass mein Sohn eben nicht zum Essen dort bleiben muss...
Richtig! Das ist Deine alleinige Entscheidung und da hast Du auch ein Recht drauf! Lass Dir da nichts vorschreiben!
dann musst Du Deine Arbeitszeiten ändern ... da wird nichts anders bleiben oder einer von den "Großen" holt den Kleinen ab ...
Würden die Großen machen... aber die haben ja auch nicht um 12:15 Schulschluss.
Wenn es einen Vertrag gibt, darf den keine Partei einseitig zu Ungunsten einer anderen Seite ändern.
Du kannst ja auch nicht einseitig deinen Beitrag ändern, nur weil du plötzlich weniger Geld zur Verfügung hast.
Selbstverständlich dürfen Zeiten geändert werden ... steht so auch in den Verträgen ...
Nein, in meinem Vertrag steht, dass sie nur die Öffnungszeiten ändern dürfen, nicht die Buchungszeiten.
auch die dürfen sicher geändert werden, wenn einfach nicht genügend Personal da ist ... wie es dazu gekommen ist, ist dabei völlig belanglos ...
Aber das Personal ist ja da, sie arbeiten ja seid Wochen, Monaten so... und jetzt mitten im Jahr müssen sie alles ändern...
Holt euch einen Anwalt. Selbst wenn ihr Recht hättet, bräuchtet ihr einen, um dieses Recht durchzusetzen. Oder wendet euch an den Elternbeirat und schließt euch mit denen kurz.
Der Elternbeirat knickt ein... die hatten gestern eine Sitzung und im Protokoll steht, eine Änderung wird es definitiv geben, aber wie sie aussieht, dass wussten sie nicht...
Vielleicht steht morgen etwas im KIndergarten, denn gestern 8.10. sollte ein neuer Vorschlag gemacht werden.
wichtiger wäre erstmal in den Vertrag zu schauen, den man unterschrieben hat ... da steht sicher drin, dass Änderungen an den Zeiten möglich sind ...
im Übrigen kann man Problem ganz einfach lösen .. das Kind geht essen und wird später abgeholt
wichtiger wäre erstmal in den Vertrag zu schauen, den man unterschrieben hat ... da steht sicher drin, dass Änderungen an den Zeiten möglich sind ...
Genau das ist das Thema, da steht nur, dass die Öffnungszeiten geändert werden können, die Buchungszeiten nicht so einfach.
So einfach ist das Problem nicht gelöst.
Es ist auch eine finanzielle Sache, die Buchungsstunden zu erhöhen und Essen zu bezahlen, dass würde mich 100 EUR mehr im Monat kosten.
Mein Sohn möchte nicht im Kindergarten essen, er gerät regelrecht in Panik, wenn das Thema nur angeschnitten wird. Das ist auch der Kindergarten Schuld, weil früher eine Person das Essen gemacht hat, die alles andere als pädagogisch war und die Kinder hatten vor ihr Angst. Als bekannt wurde, dass diese Person dieses Jahr nicht mehr da ist, haben die Kinder gestrahlt. Das kann man sich nicht vorstellen. Aber das Trauma bleibt... Mein Sohn und auch andere Kinder haben von dieser Person auch ein Toilettentrauma...
Und ich muss zuhause sowieso kochen, weil die größeren Kinder nach Hause kommen und auch etwas zu Essen brauchen.
Ja, für einige ist das Problem bestimmt auf so einen Weg leicht zu lösen, es sind aber nicht alle Familien und alle Kinder gleich...
Die dürfen verändert werden.
Lass das Kind von Oma oder Opa abholen, wenn du keine Zeit hast.
Nein, sie dürfen nicht ohne Einverständnis während des KIndergartenjahres geändet werden und ohne sinnvollen Grund, aus gut Dünken geändert werden. Man schließt einen Vertrag, der gültig ist und für das ganze Kindergartenjahr gilt.
Hast du auch einen Ratschlag, wenn keine Oma oder Opas da sind, das Kind abzuholen. Es gibt auch Familien, die keine Hilfspersonen in der Nachbarschaft haben. Es gibt Familien, die müssen sich auf Zusagen des Kindergartens verlassen können.
Ich nehme an, du hast einen Betreuungsvertrag unterschrieben ?
Was steht denn in dem Vertrag drin ?
Im Vertrag stehen "verbindliche Buchungszeiten" 8 bis 13:30 Uhr"
Eine nachträgliche Reduktion der Buchungszeiten ist nicht möglich.
Der Träger darf die Öffnugszeiten ändern. Von den Buchungszeiten steht da nichts...
Das Problem ist, es ist das letzte Kiga Jahr und wir wohnen in einem Dorf. Für einen anderen Kiga Platz müsste ich die Gemeinde wechseln... und die Kigas sind doch alle voll... da bekomme ich erst im September einen neuen Platz und dann geht mein Kleiner schon in die Schule...