Dürfen bestimmte Messer, Schlagringe, Schlagstoecke und andere Teile die unter das Waffengesetz fallen einfach so im Internet verkauft werden?

3 Antworten

Dürfen bestimmte Messer, Schlagringe, Schlagstoecke und andere Teile die unter das Waffengesetz fallen einfach so im Internet verkauft werden?

Erst einmal "unter das Waffengesetz" fallen alle diese Dinge im Prinzip, da dort ja die Regeln stehen nach denen sie eingestuft / beurteilt werden. Ob sie z.B. eine Waffe sind oder gar ein "verbotener Gegenstand".

Aber zu Deiner eigentlichen Frage:

Das Internet ist internationaler Raum, kein "innerdeutsches Ding".

Da kann also z.B. auch ein Amerikaner oder ein Chinese Dinge weltweit sichtbar zum Verkauf hinein stellen (z.B. auf Amazon, Ali, Ebay und Co.) die er in seinem Land legal verkaufen darf. Denn für ihn gilt ja das Recht in seinem Land. Er macht sich damit nicht strafbar und was irgendwer in anderen Ländern kaufen darf interessiert ihn ja nicht.

Das bedeutet aber ja nicht, dass Du hier in unserem Land diese Dinge auch alle legal kaufen darfst.

Es liegt also an Dir als Käufer zu wissen was Du darfst und womit Du Dich z.B. alleine schon durch den Klick auf den "Kaufen"-Knopf (mit dem Du faktisch den Gegenstand "erwirbst") strafbar machst.

Und "das habe ich nicht gewusst" zählt dann nicht, denn ein Rechtsgrundsatz lautet "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Sonst würde jeder immer bei einem Gesetzesverstoß behaupten, dass er es "nicht gewusst habe".

  

Kaufst Du z.B. bei Amazon einen Schlagring, dann hast Du in dem Moment wo Du den "Kaufen"-Knopf klickst nach deutschen Waffengesetz "Umgang mit einem verbotenen Gegenstand".

Denn "Umgang" mit einer Sache hat, "wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt" (siehe §1 Absatz 3 WaffG).

Dazu muss das Produkt nicht einmal bei Dir zu Hause ankommen. Somit ist alleine schon der Klick eine Straftat (Verstoß gegen das Waffengesetz). Und dann kann es eben passieren, dass anstelle des bestellten Gegenstandes ein Strafbefehl zu Dir nach Hause geliefert wird.

Ein entsprechendes Beispiel siehe hier: Strafbefehl nach Hause geliefert bekommen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber Waffenbesitzer und zum Thema geschult und geprüft.

Auf die Rechtslage in Deutschland bezogen:

Schlagringe sind ausnahmslos verboten, gewisse Arten von Messern ebenfalls.

Alle anderen Messer und auch Schlagstöcke dürfen besessen und entsprechend auch verkauft werden.

Woher ich das weiß:Hobby – Schütze / Waffensachkunde / WBK-Inhaber

AstridMusmann 
Beitragsersteller
 09.07.2024, 21:20

Aber ich meine dürfen Teile wo man laut Gesetz einen Waffenschein für haben muss einfach so an jedermann verkauft werden, muß man dann nicht wenigstens eine Kopie des Waffenscheins sowie auch ein persönliches Bild und Altersangaben vorweisen

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SuperKuhnibert4  09.07.2024, 21:22
@AstridMusmann

Du fragst nach:

Messer, Schlagringe, Schlagstoecke

Was soll ein Waffenschein damit zu tun haben? Weißt du überhaupt, was ein Waffenschein ist?

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Leestiger  09.07.2024, 21:25
@AstridMusmann
man laut Gesetz einen Waffenschein für haben muss

Beispiel?

Problem - Man braucht zum Kauf von NICHTS einen Waffenschein weil man mit einem Waffenschein die dafür in Frage kommenden Waffen ( Schusswaffen!!) gar nichts kaufen kann

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Waldmensch70  09.07.2024, 21:33
@AstridMusmann
Aber ich meine dürfen Teile wo man laut Gesetz einen Waffenschein für haben muss einfach so an jedermann verkauft werden, muß man dann nicht wenigstens eine Kopie des Waffenscheins sowie auch ein persönliches Bild und Altersangaben vorweisen

Du wirfst da einige Dinge durcheinander.

Das wovon Du redest ist eine "erlaubnispflichtige Waffe" wie z.B. eine scharfe Pistole. Und um die zu erwerben brauchst Du eine entsprechende Waffenbesitzkarte (WBK). Und die lassen sich Waffenhändler natürlich auch zeigen.

In Deiner Frage ging es aber um "Verbotene Gegenstände". Und die haben mit dem Waffenschein den Du ansprichst (aber auch mit einer WBK) nicht das Geringste zu tun.

Mit verbotenen Gegenständen darf niemand Umgang haben. Auch dann nicht, wenn er/sie eine WBK hat.

Und der Waffenschein ist keine Besitzerlaubnis für irgend etwas, siehe hier: https://www.gutefrage.net/frage/wie-bekomme-ich-ein-waffenschein#answer-552549931

  

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Teils ja, teils nein.

Wenn trotzdem verbotene Waffen angeboten werden dann meist von Händlern im Ausland die sich nicht um deutsche Gesetze scheren. Der Dumme ist dann der Käufer.