dürfen äste aus nachbars garten 5m ins grundstück ragen?

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Ein Grundstückeigentümer ist berechtigt, die etwa 50 cm in sein Grundstück hineinragenden Zweige einer Hecke oder eines Baums des Nachbargrundstücks abschneiden zu lassen, wenn es ihm durch das Herüberragen der Äste seinerseits nicht möglich ist, auf seinem Grundstück eine Bepflanzung des Grenzstreifens vorzunehmen. Weigert sich der Grundstücksnachbar trotz Aufforderung und Fristsetzung, die überhängenden Zweige zu entfernen, kann dies der Nachbar auf dessen Kosten veranlassen.

Beschluss des OLG Düsseldorf

Fotos machen und zum O-Amt und dort erklären um was es geht,die wissen was zu tun ist

Hi, ich würde an deiner Stelle mal auf der für dich zuständigen Gemeinde oder Stadtverwaltung nachfragen. Das kann von Ort zu Ort unterschiedlich geregelt sein. Vielleicht hilft auch ein Schreiben vom Rechtsanwalt - hoffentlich hast du Rechtschutzversicherung... Wenn dein Baum abstirbt, würde ich die daraus entstehenden Kosten ( Rückschnitt, Pflege usw ausgeführt von einem Gartenfachbetrieb) ebenfalls in REchnung stellen. Würde mich freuen, wenn du hier schreiben würdest, wie die Sache zwischen euch geregelt wurde und oder welche Möglichkeiten du wahrgenommen hast....lg Horbach

Leiter ausleihen und selbst Hand anlegen... Nachbarn können nerven.