DSGVO auf der Arbeitsstelle?
Hallo ihr Lieben,
wie verhält sich der Umgang im Datenschutz ,wenn man keine Datenschutzschulung auf der Arbeit hatte und auch keinen Datenschutzbeauftragten hat ?
Mir wurde mit einer Abmahnung gedroht, weil ich auf eine Mail des Interessenten geantwortet habe, er aber der Mailkommunikation nicht zugestimmt hat bzw. sogar angegeben hatte, das er nicht mit der Beantwortung der Mail einverstanden ist.
In einer Mail zuvor hatte der gleiche Interessent der Mail Kommunikation zugestimmt, weshalb ich es bei der zweiten Mail aus den Augen verloren hatte.
Bisher (seit mehr als einem Jahr) hab es keine Schulung zum DSGVO.
ICH FREUE MICH AUF EURE ANTWORTEN
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Das ist nicht DS-GVO / BDSG sondern eher UWG.
". Werbung ist jede Äußerung im Zusammenhang mit dem eigenen Geschäft, die direkt oder indirekt den Verkauf/Absatz von Waren oder Dienstleistungen fördert. "
Wenn der Betroffene nicht mit Mails belästigt werden will, dann ist dem Folge zu leisten!
Ich lasse sowas seit weit ùber 10 Jahren mit einem strafbewehrten Unterlassungsversprechen abstellen und kassiere bei einem Verstoß die Strafe+ Abgabe einer verschärften UE..
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn der Interessent einer Kommunikation zugestimmt hat, dann kann man bei der zweiten Mail davon ausgehen, dass sie weiterhin gilt. Er müsste euch diese Zustimmung erst wieder entziehen.
Das hat dann aber weniger mit dem Datenschutz, sondern mit dem Wettbewerbsrecht zu tun.
Der Arbeitgeber ist ab einer bestimmten Größe (20 Mitarbeiter) verpflichtet einen Datenschutzesbeauftragten zu haben, wenn ihr regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgeht.
Er muss auch dafür Sorgen, dass ihr geschult seid.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, was ist daran die Frage? Das hat nix mit DSGVO und Datenschutz zutun, du hast extra das getan was der Kunde nicht wollte und damit ggf einen Kunden verloren. Problemlos abmahnbar.