Drohne übers eigene Grundstück fliegen lassen?
Hallo, der Freund meiner Mutter hat die Mavic 2 Pro und lässt sie mit Erlaubnis über unser Grundstück fliegen. Jetzt haben wir aber Post bekommen das uns wohl wer anzeigen will weil wir sie übers ‘Wohngebiet' fliegen lassen. Was ja nicht stimmt, sie fliegt nur bei uns im Garten.
Müssen wir jetzt mit einer Anzeige rechnen wenn wir sie nochmal fliegen lassen?
4 Antworten
Euer Garten und Euer Grundstück befindet sind auf der Erde und nicht im Luftraum.
Somit ja, es kann zu einer Anzeige kommen, da die Gesetze und Verordnungen der Gemeinde auch auf dem eigenen Grundstück gelten. Macht Euch mit letzteren vertraut, um herauszufinden, ob diese Person bloss unwissend droht.
Ferner hilft es immer, mit Nachbarn das Gespräch zu suchen. zum Beispiel zu klären, dass keine Kamera eingeschaltet ist, es nur Spielereien sind, sie nur in Absprache zu bestimmten Uhrzeiten genutzt wird wenn dieser Nachbar nicht gestört wird usw. Das ist immer besser, als drohen oder böse Briefe schreiben.
damit ist nur der unmittelbare Raum über dem Grundstück gemeint. Typisches Streitthema: der über die Grundstücksgrenze hängende Ast des Nachbarsbaumes.
Aber Hubschrauber brauchen kein Überflugserlaubnis einholen, wie man als Grundstückseigentümer seinen Müll auch nicht auf seinem Grundstück vergraben darf oder (abhängig je Gemeinde) nicht immer einfach einen 50m tiefen Brunnen bohren darf.
Mit unseren Nachbarn kann man aber leider nicht reden. Das ist das Problem. Egal wie man es macht, man macht es hier falsch
Streiten sich über das Thema nicht immer noch die Geister?
Vielleicht hilft dir diese etwas
https://www.rechtsanwalt.de/drohne-recht-hobby-luftverkehrsverordnung/
http://service.juris.de/luftvo_2015/__21b.html
Ist die Frage, wie groß euer Grundstück ist, inwieweit du von unten noch den Blick für deine Grundstücksgrenze nach oben hast.
Mit einer Anzeige rechnen? kann man nicht abschätzen. Interessanter die Frage: welche möglichen Folgen eine Anzeige hätte.
Mal schauen ob was kommt, dann kann ich es dir ja privat schreiben 😂
Wenn die Drohnenverordnung besagt, dass due nicht fliegen darf dann darf sie das auch nicht!
Hast du denn schon mal nachgelesen?
Es geht auch darum, dass du mit so einer Drohne von oben ja Bilder oder Videos vom Nachbargrundstück machen kannst oder jemanden bei einem Absturz verletzen kann.
Sieht nicht so aus als ob du dich Vorher! schau gemacht hast...
Nenn mal die Postleitzahl, vielleicht gibts ja sogar weitere Einschränkungen wegen Nähe zu einem Flughafen, ect..
Oder lass ss drauf ankommen, kostet nur ein paar hundert Euro Strafe...
Wie kann man dich sowas anschaffen ohne sich vorher schlau zu machen?
https://www.bmvi.de/blaetterkatalog/index.html?catalog=318246
Wenn man aber eine Genehmigung vom Besitzer des Grundstückes hat auf dem man fliegen darf?? Wir lassen es ja nur über unser eigenes Grundstück fliegen?
Postleitzahl?.
Meinetwegen die Adresse vom einem Haus eine Strasse weiter..
Und mit Kamera kann der auch behaupten: Datenschutz, Recht am eigenen Bild,..
Im Internet steht; verboten sind Aufnahmen von identifizierbaren Personen und die Verbreitung übers Internet. Wir speichern die Aufnahmen der Kamera nicht.. und ranzoomen kann man auch nicht
Und genau das kann er jedesmal behaupten und du musst jedesmal nachweisen, dass es nicht so ist...
Nochmal: Postleitzahl, vielleicht gibts noch andere Verbote, vin denen ihr gar nichts wisst!
Habt ihr eine eigene Postleitzahl, die nur euch allein gehört und deshalb Angst, die hier zu nennen?
Die Genehmigung vom Grundstückseigentümer ist in dem Zusammenhang völlig egal. Je nach Drohne, Wohnort und Umgebung brauchst du einen Drohnenführerschein und eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Ich zitiere https://www.rechtsanwalt.de/drohne-recht-hobby-luftverkehrsverordnung: "Für die Praxis recht hilfreich ist die App der Deutschen Flugsicherung, die aufgrund von Geolocation jeweils angibt, was erlaubt ist und was nicht."
Auf/über eurem Grundstück dürft ihr fliegen, solange sonst keine Einschränkungen vorhanden sind ( Entfernung zu Hauptverkehrswegen, Naturschutz, wichtige Gebäude, Flughafen, etc).
7. über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt,
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/verordnung-zur-regelung-des-betriebs-von-unbemannten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile
Ein Flugverbot im/ über Wohngebiet gibt für elektrisch betriebene Flugmodelle nicht
Anzeigen kann er dich natürlich trotzdem, dann werden eben beide Seiten angehört, eventuell auch mit Besichtigung/Auswertung der Flugdaten
Mit der neuen EU Verordnung, die ab 1.1.2021 in Kraft tritt, ändert sich das aber
Da der Fragesteller bockt und nicht mal verrät wo dich das ganze abspielt (Flugverbotszone?) finde ich das ganz schön gewagt geraten von einem Experten...
So als ob das das einzige wäre, was man beachten müsste...
Naja die Einschränkungen hab ich ja genannt, aber so sind halt die Gesetze für den Modellflug.
Aufnahmen sind klar nochmal was anderes
Ansonsten versteh ich auch nicht den Drang in seinem Garten mehrfach mit einer Kameragondel fliegen zu wollen. Vor allem jetzt, wenn alle zuhause sind..
Da schnappt man sich das Rad und fährt auf die nächste große, freigegebene Wiese, geht allen Problemen aus dem Weg und verschlechtert den Ruf des Hobbys nicht noch weiter. Das kann man den Leuten hier aber so viel predigen wie man will, das hab ich schon so gut wie aufgegeben
Seh ich auch so.
Aber was anderes- du hast geschrieben:
Ein Flugverbot im/ über Wohngebiet gibt für elektrisch betriebene Flugmodelle nicht..
Das habe ich nicht verstanden, wo kann man das nachlesen?Wo wird unterschieden zwischen den Antrieben, wenn es heisst "über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt.."??
In der aktuellen Verordnung wird das Wohngebiet nur einmal an der Stelle erwähnt
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
3.unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/verordnung-zur-regelung-des-betriebs-von-unbemannten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile
Und Wohngebiet =/= Wohngrundstück
Keine Strafe ohne Gesetz, demnach ist es erstmal erlaubt über Wohngebiet zu fliegen, solange es kein fremdes Wohngrundstück ist und die Gemeinde eventuell ein Flugverbot verordnet hat
Natürlich muss man noch die anderen geltenden Beschränkungen beachten
Ich habe keinen Bock 😂 Die Postleitzahl geht dich eigentlich nichts an, aber allein wie du schon auf meine Frage beantwortet hast, empfand ich als sehr unhöflich. Klar hat ER (nicht ich!) sich eigentlich schlau gemacht. Aber wie du siehst sagt hier auch jeder was anderes. Und so ist es eben auch im Internet. Überall steht was anderes
Er macht das bei uns im Garten, weil er ab und an einfach mal ein wenig übt, sich weiter mit der Technik vertraut machen will. Darf man denn einfach so auf einem Feld die fliegen lassen? Oder muss man da auch wieder was beachten?
Zum testen lass ich meine auch mal 1-2 Minuten fliegen, aber wenn deine Nachbarn so ein Problem damit haben, würde ich es einfach lassen..Der Klügere gibt nach..
Auf Feldern, Wiesen ist das recht einfach. Fliegen bis der Eigentümer/Verantwortliche sich beschwert, dann halt zur nächsten.
Natürlich auch mit Einhaltung der Flugverbotszonen
Rein rechtlich darfst du das Feld überfliegen, nur das Starten/Landen kann der Eigentümer dir verbieten und je nach Bundesland und Nutzen auch das Betreten des Grundstücks -> Starte/lande von einem öffentlichen Weg.
Wenn man ordentlich miteinander umgeht ( Hohes Gras, Ernte etc nicht platt treten) wird sich da kaum jemand beschweren. Den meisten Landwirten ist das komplett egal, wenn sie mal vorbeikommen und man sie nett fragt.
Einfach weiterlesen bis..
§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodelle
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten..
7. über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt...
Meine Unterscheidung des Antriebs.
Ich habe nichts anderes behauptet, genau der Auszug steht auch in meiner Antwort..
Es gilt trotzdem noch:
Wohngebiet ungleich Wohngrundstück
Und von Wohngebiet steht da nichts
Doch, du hattest in deiner Antwort expliziet geschrieben "..Ein Flugverbot im/ über Wohngebiet gibt für elektrisch betriebene Flugmodelle nicht.."
Oder behauptest du nun, es bräuchte eine Mindestzshl von Häusern um von Wohngebiet zu sprechen?
In der Verordnung steht ja auch nichts von einem Verbot in Wohngebieten
Lediglich Wohngrundstück werden erwähnt
Ein Wohngebiet muss ja aber nicht nur aus Wohngrundstücken bestehen, Spielplätze, freie Flächen etc dort wäre es dann erlaubt, wenn nicht anderweitige verboten
Was hat das mit deiner Behauptung "Ein Flugverbot im/ über Wohngebiet gibt für elektrisch betriebene Flugmodelle nicht.." zu tun?
Weil es eben kein Verbot für elektrisch betriebene Flugmodelle über Wohngebieten gibt, wie oben begründet ?!?
Für Verbrenner brauchst du dagegen eine Genehmigung
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten... über Wohngrundstücken, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt ..
Bedeutet was für dich?
Ich habs verstanden, dass da nichts von Antriebsart steht - das also auch für elektrische Antriebe nicht erlaubt ist -du anscheinend nicht...
Schade, beende das damit hier!
Lies bitte meine anderen Antworten noch mal genau durch..
Ich habs jetzt drei mal erklärt,du willst es aber vielleicht auch nicht verstehen, schade..
Dein Auszug hat mit meinem Satz zu der Antriebsart und Wohngebieten null zu tun..
Einmal mach ich mir noch die Mühe es dir zu erklären, dann geb ich es aber auf..
Mein Zitat war:
"Ein Flugverbot im/ über Wohngebiet gibt für elektrisch betriebene Flugmodelle nicht.."
Über Wohngrundstücke steht da über haupt nichts!
In der aktuellen Verordnung wird das Wohngebiet nur an einer einzigen Stelle erwähnt und zwar hier:
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
3.unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle mit Verbrennungsmotor, die in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten betrieben werden,
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/LF/verordnung-zur-regelung-des-betriebs-von-unbemannten-fluggeraeten.pdf?__blob=publicationFile
Da es nirgends weiter erwähnt wird bedeutet dass, dass es für die restlichen Flugmodelle, also auch elektrisch betriebene, keine Einschränkungen über Wohngebiet gibt
Ähnlich einer Straße die für Autos gesperrt ist, mit einem Fahrrad etc darf man dann trotzdem durchfahren..
Wohngebiete sind etwas anderes als Wohngrundstücke.
Das von dir zitierte
(1) Der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen ist verboten... über Wohngrundstücken , wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt ..
hat für das Wohngebiet also überhaupt keine Relevanz, da ein Wohngebiet nicht nur aus Wohngrundstücken bestehen muss.
Dankeschön. Wir nehmen jetzt die Drohne mit zu meinem Pferd und lassen sie dort ein wenig fliegen auf freiem Feld. Da es mich aber noch persönlich interessiert, darf man auf einer Straße fliegen? Also auf einer Nebenstraße?
Das Überfliegen von Straßen würde ich am Besten meiden. Wenn alle paar Stunden mal ein Auto vorbeikommt ist das natürlich was anderes
In der Verordnung steht aber nur dass man einen Abstand von 150m zu Bundesfernstraßen etc halten muss
Stimmt nicht so ganz
https://dejure.org/gesetze/BGB/905.html