Drittanbieter-Abofalle Eplus

4 Antworten

Ich hatte das selbe Problem. Ich habe hartnäckig nur die aktuellen Rechnungsposten beglichen. Für die Zeit, in der mein Internet bzw Telefon gesperrt war, habe ich auch die Grundgebühren abgezogen und konsequent nicht bezahlt.
Am Ende waren über 300 Euro ausstehend, die o2 (unberechtigterweise) von mir gefordert hat.

Unzählige Briefe und Faxe an die Kundenbetreuung. Erst als ich über die Bundesnetzagentur einen Schlichtungsantrag (kostet 17 Euro) gestellt habe, wurde es an die Rechtsabteilung weitergeleitet. 
Die haben dann - im Gegensatz zu den normalen Mitarbeitern der Kundenbetreuung - sofort festgestellt, dass o2 da absolut im Unrecht ist. Die haben mir dann (selbstverständlich) die unberechtigt geforderten 300 Euro erlassen und mir für ein Jahr als "Entschuldigung" 5 Euro Rabatt pro Monat auf die Telefonrechnung gegeben. Das sind 60 Euro. Für den ganzen Ärger, den ich hatte, ist das nicht viel, aber es war mir dann auch zu doof weiterzustreiten.

Fazit: auf gar keinen Fall nachgeben und auf gar keinen Fall überweisen. Alle unberechtigten Beträge unbedingt zurückhalten und nur die berechtigt geforderten Beträge zahlen. Und dann am besten bereits nach 1 oder 2 Schreiben die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur oder einen Rechtsanwalt einschalten ... dann gehts ziemlich schnell.
Es ist genau so wie vorher hier beschrieben: die Mitarbeiter der Kundenbetreuung sind nur auf Abwimmeln geschult.

Eine gute Seite zur rechtlichen Info zum Thema Drittanbieter:

sowas kann man nicht über irgend eine Hotline kündigen.. wenn dann so: ■Umgehend reagieren. Keine Zeit verlieren! ■Beachten Sie, dass sie Einwendungen gegen eine Telefonrechnung nur bis 8 Wochen nach Rechnungserhalt geltend machen können! ■Beweissicherung: Alles, was Sie haben, aufbewahren. Schriftstücke/Rechnungen/Mahnungen etc. nicht wegwerfen. SMS am Handy aufbewahren und nicht löschen! ■Beweissicherung: Falls nicht vorhanden: Einzelverbindungsnachweis vom Telefonprovider anfordern. ■Wenn die überhöhte Rechnung nach einem Werbeanruf für Gewinnspiele kam (und Sie vielleicht sogar zurückgerufen haben, um "das Gewinnspiel zu kündigen"), lesen Sie hier weiter: Abzocke über die Telefonrechnung nach Gewinnspiel-Werbeanruf ■Klären Sie dann, ob Sie den fraglichen Mehrwertanruf überhaupt getätigt haben. ■Wenn der Rechnungsposten seitens einer dubiosen Firma erhoben wird, die von sich behauptet, nur ein Verbindungsnetz zu dem Endanbieter der Mehrwertnummer zu betreiben, dann hat diese Firma als "Verbindungsnetzbetreiber gemäß TKG" keinen Anspruch auf Erstattung irgendwelcher Beträge. Der Verbindungsnetzbetreiber ist nicht Ihr Vertragspartner, und er hat daher kein Recht auf Inkasso von Mehrwertdienstleistungen. S. dazu: BGH, Urteil vom 28. Juli 2005 - III ZR - Text auf 3/05lorenz.userweb.mwn.de ■Falls Sie tatsächlich ein Gespräch zu der fraglichen Zeit geführt haben, kann es sein, dass Sie z.B. durch einen Gewinnlockanruf auf eine kostenpflichtige Mehrwertdienstnummer weiterverbunden wurden, z.B. durch Tastendruck. Versuchen Sie, sich zu erinnern, ob dabei eine Preisansage erfolgt ist. Falls nicht, hat der Betreiber der Mehrwertleistung keinerlei Zahlungsanspruch gegen Sie. ■Falls doch eine Preisansage erfolgt ist, wird es u.U. rechtlich kompliziert für Sie. Sie brauchen dann professionelle Hilfe eines Anwalts, der Sie dann in einigen Fällen z.B. wegen Sittenwidrigkeit des Angebots etc. herauspauken kann. ■Bei sogenannten "Hosentaschenanrufen", wenn Sie also möglicherweise vergessen haben, die Tastensperre zu aktivieren und auf dem Handy in der Tasche unbemerkt Tastenklicks mit Anwahl wiederholter Nummern (z.B. "9999999") ausgeführt wurden: klären Sie, ob die Tastensperre aktiviert war, und im Anrufprotokoll des Handys, ob zu der fraglichen Zeit überhaupt so eine Anwahl stattgefunden haben kann. ■Gemäß Urteil des Verwaltungsgerichts Köln (vom 18.04.2008) ist die Weiterleitung nach einem Tastendruck auf eine teure Mehrwertnummer bei einem "Gewinn-Lockanruf" gemäß TKG und UWG unzulässig. http://www.heise.de/newsticker/Gericht-unterbindet-Tastendruck-Abzocke--/meldung/106700 ■Beim Senden von SMS an teure Premium-Nummern (5-stellig) muss in jeder Antwort-SMS an Sie ein Preishinweis erfolgt sein (nicht nur 1-malig in der ersten SMS). Ist dies nicht der Fall, können Sie die Rechnung aus diesem Grund wegen fehlender Preisangabe anfechten. ■Falls Sie jedoch zu der fraglichen Zeit nachweislich keinerlei Gespräch geführt haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Der Anbieter muss Ihnen dann die Inanspruchnahme des Dienstes nachweisen. Das wird ihm regelmässig nicht gelingen.

Weiteres Vorgehen Das weitere Vorgehen beim Anfechten der Rechnung:

■Beim Telefonprovider 0900-Nummern sowie (falls möglich) Premium-SMS sperren lassen. ■Mitteilung an die Bundesnetzagentur. Falls eine Preisansage für den Mehrwertdienst nicht erfolgt ist: diesen Umstand unbedingt in der Beschwerde mit aufführen.

■Die Genehmigung zum Lastschrifteinzug für die Telefonrechnung beim Provider widerrufen. ■Beachten Sie, dass Sie bei Ihrem Provider die Rechnung nur bis 8 Wochen nach Erhalt streitig stellen können. Widersprechen Sie der Rechnung schriftlich mit Einschreiben/Rückschein bei Ihrem Telefonprovider und nutzen Sie >>>diesen Musterbrief<<<. Des weiteren schreiben Sie einen Widerspruch an den Anbieter der Mehrwertleistung, soweit bekannt. Ist dieser Endanbieter nicht bekannt, sondern lediglich der Verbindungsnetzbetreiber, der die betreffende Leitung für die Mehrwertnummer zur Verfügung stellt, richten Sie einen Widerspruch und Auskunftsersuchen an diesen Verbindungsnetzbetreiber. ■Bezahlen Sie die Rechnung an Ihren Telefonprovider unter ausdrücklichem Vorbehalt, unter Ankündigung des Abzugs vom Rechnungsbetrag von einer der nächsten Rechnungen, nachdem Klärung erfolgt ist. ■Wichtig: Teilen Sie jedesmal mit, welchen Posten in der Rechnung Sie nicht bezahlen wollen und aus welchen Gründen. Unbedingt Ihre Telefonnummer und die Rechnungsnummer angeben. Bei SMS-Spam: die SMS als Beweismaterial auf dem Handy lassen und abfotografieren. Die Urteile anführen, man sei über die wahren Kosten nicht informiert worden, Beweisfotografien als Anlagen anfügen.

hi,

also ich habe leider auch das selbe problem gehabt am wochenende. Ich habe gerade widersruch eingelegt per mail bei miningtradingltd.com. Das solltest du auch machen. Dazu sende eine Mail an : office@miningtradingltd.com die mailadresse auf deren website ist absichtlich mit einem tippfehler vesehen!

Laut AGB von denen hast du dazu unter punkt 16. die Infos zum nachlesen. Widerspreche dem Vertrag und fordere dein Geld zurück. LG