DLRG, goldener Rettungsschwimmer selbst verliehen, was kann man dagegen tun? Sollte man das melden? Wenn ja wo?

6 Antworten

Hast du Beweise? Nein? Dann musst du das so hinnehmen, ich kann zwar verstehen, dass es dich ankotzt, das er es ohne Anstrenung bekommen haben könnte, aber wenn du es nicht beweisen kannst, ist es ersteinmal eine Behauptung von dir. Aber mach dich nicht verrückt, bei dir selber kannst du sicher sein, dass du sie verdient hast.

Ich bin mir ziemlich sicher, daß auch ich meine Schwimmabzeichen aus dem Stand nicht mehr schaffen würde. Da fehlt einfach das Training.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Du wirfst hier den Tatbestand des Betrugs in den Ring, das kann ohne Beweise ganz schnell zu einer Klage wegen übler Nachrede führen. Insofern solltest du sehr vorsichtig sein, wem du das noch erzählst.

Muss man die Abzeichen denn irgendwann zurückgeben wenn sie nur geliehen sind???

LG.


Scorpionstorm  27.03.2017, 19:47

Rettungsschwimmabzeichen verfallen nach einiger Zeit, daher muss man sie regelmäßig wiederholen. Das ist zur Sicherheit des Schwimmers und des zu rettenden.

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RatlosMEaM  28.03.2017, 08:54
@Scorpionstorm

Der erste Satz ist so nicht korrekt. Ein verliehenes RSA ist unbegrenzt "gültig"; jedoch ist für bestimmte Tätigkeiten eine "Wiederholung nicht älter als x (i.d.R. zwei) Jahre" vorgesehen. 

Dem zweiten Satz kann ich hingegen uneingeschränkt zustimmen.

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komisch, dass du offenbar der einzige bist, den es stört und noch nicht mal die anderen prüfer?


AnbuDK 
Beitragsersteller
 27.03.2017, 12:21

Naja es stört die anderen auch, aber die wollen das einfach so hinnehmen, da er schon lange dabei ist und mal vorstand war! Viele sagen, dass wenn man sie frägt, sie dann sagen dass keiner ihm das gegeben hat. Aber wenn keiner nachfragt, wollen sie das so hinnehmen, außerdem möchte man Stress innerhalb des Vereines ja eigentlich vermeiden!
Ich selber Trainere aktuell zum goldenen Rettungsschwimmer hin und weiß, wie hart das ist.

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Sie könnten es dem Vorstand (Vorsitzender bzw Leiter Ausbildung) mit der Bitte um Klärung melden; zumal diese Dinge auch entsprechend registriert werden müssen.

Unabhängig von einer möglicherweise vorliegenden "sportlichen Unfairness" liegt bei einer (möglicherweise) unberechtigten Verleihung des DRSA in Gold ein Verstoß (Ordnungswidrigkeit) gegen §15(1)Nr1 OrdenG (Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen) vor, der nach §15(4) OrdenG "mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Deutsche Mark geahndet werden" [sic]. - Die Deutschen Rettungsschwimmabzeichen (Stufe Silber und Gold; ASB, WaWa, DLRG) sind gemäß §3(2) des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (...) als Ehrenzeichen anerkannt.