Dient der Datenschutz in Deutschland dem Täterschutz?
Statt der Aufnahme einer Überwachungskamera, im folgenden der Originaltext einer aktuellen Täterbeschreibung:
TäterbeschreibungDer Räuber wird ans männlich, etwa 171 bis 180 Zentimeter groß und schlank beschrieben. Er trug Sweatshirtjacke der Marke "Nike" mit "Swoosh"-Aufdruck auf dem rechten Arm, eine schwarze Jogginghose, schwarze Schuhe sowie ein schwarzes Cappy und eine schwarze Brille.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Fleidera/1721780942781_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1721780943000)
Würde ich größtenteils schon vermuten.
Anhand des Videos hätte man eben noch andere relevante Informationen an die Öffentlichkeit bringen können, sodass der Täter eher gefasst wird.
Besonders merkwürdig finde ich es, dass die Hautfarbe hier nicht erwähnt wird, zumal diese doch von eindeutiger Relevanz ist, wenn es um die Identifizierung eines Menschen bzw. eines Täters geht.
:D
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Fleidera/1721780942781_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1721780943000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn die Ermittlungen nicht weiterkommen udn es ist Videomaterial vorhanden, dann kann das immer noch veröffentlicht werden.
es war auch keine rede davon, ob er einen ausländischen akzent gesprochen hat, ausserdem hat fast jeder supermarkt eine Türschleuse