Dienstreise am Feiertag?

7 Antworten

Also erstmal Danke, für alle Antworten! Allerdings bezieht bisher KEINE Antort auf meine Frage... Ich habe mich allerdings nicht korrekt ausgedrückt! Vom Gesetz her habe ich FREI, weil meine 1.TS in dem Bundesland liegt, wo Feiertag ist. Ich habe aber nun eine 1 tägige Dienstreise in ein Bundesland OHNE Feiertag. Ich benötige hier den GESETZESTEXT , woraus das ersichtlich wird. DAS ist Grundlage für meine Entscheidung und nicht euer Gefühl...

Es hilft mir nur, was das Gesetz sagt und nicht euer Gefühl, Danke


nurlinkehaende  03.10.2019, 13:19

eben lese ich es richtig:

Ich wohne im Bundesland A, meine 1. Tätigkeitsstelle liegt auch in A. Am 30.10. ist in A Feiertag.

Damit ist für Dich Feiertag und das muss vom Entgelt auch so gewertet werden.

Ich reise an diesem Tag nach B, wo KEIN Feiertag ist. Habe ich an diesem Tag frei, weil in A Feiertag ist?

Ja. Du hast an diesem Tag eigentlich frei.

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kabbes69  03.10.2019, 13:09

hier gibt es nicht EINEN Gesetzestext. Grundlage ist § 2 EntgFG, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Dienstvereinbarung, Arbeitszeitgesetz

Du hast in B kein Arbeitsverbot. (da kein Feiertag)

Wenn du nicht fährst, obwohl angeordnet, fehlst du unentschuldigt.

Je nachdem, wie lange deine Schulzeit her ist: vergleichbar mit Sportfest, Schulfest - Erscheinungspflicht und dafür ein Ausgleichstag.

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Wenn dein Arbeitsvertrag immer Arbeitsbeginn in A hat, im Betriebsgebäude 1, deine Schicht also NICHT am Arbeitsort beginnt: Hast du einen Feiertag.

Dies bedeutet nicht, dass du die angeordnete Dienstreise nicht antreten musst, sondern dir ggf. nach Tarifvertrag, Dienstvereinbarung für diesen Tag der Feiertagszuschlag gewährt wird oder du einen Tag Freizeitausgleich erhältst.

Doch, google kann dir helfen...und findet das hier anzuwendende Arbeitszeitgesetz = ArbZG unter www.gesetze-im-internet.de

Paragraph 9: "Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. (Die Berufe, für die das nicht gilt, dürften bekannt sein.)

Paragraph 11 ff, ArbZG: für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht dem AN ein Ersatzruhetag zu.

Auf das ArbZG bezogen, gilt das Territorialprinzip, Beispiel : ist in NRW Feiertag, so darf in NRW nicht gearbeitet werden, ist in Bayern Feiertag, so darf in Bayern nicht gearbeitet werden. Der Firmensitz ist dabei unerheblich.

Damit ist deine Frage so gut wie beantworet. Abweichende oder ergänzende Regeln zum Feiertag mögen in deinem Arbeitsvertrag oder anzuwendenden Tarifvertrag stehen.

wenn du zur dienstreise antreten musst, vermute ich mal, dass du nicht frei hast.

du kannst den tag aber bestimmt kompensieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Human Resources in der CH

Blablabla67 
Beitragsersteller
 03.10.2019, 11:45

Mmmmh...also MUSS sowieso nicht! Ich teile mir meine Arbeit selber ein, sollte dabei allerdings die Feiertage beachten. Habe ich in diesem Fall nicht bedacht! Mein Fehler! Nun will ich diesen Termin aus bekanntem Grund absagen und mich natürlich auf geltendes Recht stützen. Danke

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nurlinkehaende  03.10.2019, 10:49

In dem Fall sicher nicht, siehe meine Antwort.

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Schlicht und einfach - nein, du hast in diesem Fall nicht frei. Feiertage gelten nur innerhalb der jeweiligen Bundesländer.


Blablabla67 
Beitragsersteller
 11.09.2021, 09:59

Falsch! Wenn Feiertag an 1.TS und ich muss in ein Bundesland, wo KEIN Feiertag ist, dann habe ich FREI. Arbeite ich dennoch, bekomme ich einen Urlaubstag gut geschrieben.

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nurlinkehaende  03.10.2019, 10:52

Guck einfach mal meine Antwort, da steht es richtig.
Das hier ist nur die halbe Wahrheit.

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