Diebstahl?

5 Antworten

  1. Beim Diebstahl handelt sich nicht um ein Verbrechen, sondern um ein Vergehen. (Vgl. §§ 12 i.V.m. 242 StGB). Der Diebstahl sieht zwar eine potentielle Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahre vor, aber soweit wird es sehr wahrscheinlich nicht kommen. Ersttäter werden in Deutschland relativ milde bestraft. Du hast nichts zu befürchten. Es wird sehr wahrscheinlich „nur“ auf eine Geldstrafe hinauslaufen.
  2. Nein, wegen eines Diebstahls wirst du nicht abgeschoben.
  3. Erstmal Ruhe bewahren und dich sammeln. Es ist passiert und daran kannst du jetzt nichts ändern. Wir waren alle mal jung und haben dumme Sachen gemacht die man im Nachhinein bereut. Ich würde dir raten erstmal nicht ohne einen Anwalt zur polizeilichen Vernehmung zu gehen. Der Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und weiß wie man in deinem konkreten Fall am besten vorgehen muss.
  4. Das kann man pauschal nicht beantworten und ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Die Höhe liegt im richterlichen Ermessen. Jedoch gelten allgemeine Grundsätze. Die Strafe darf nicht über dem im Gesetz vorgegebenen Strafrahmen hinausgehen. Die Geldstrafe wird gem. §40 StGB in Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens dreihundertsechzig volle Tagessätze. Die Anzahl der Tagessätze orientiert sich am Mass der Tatschuld und zielt auf einen gerechten Schuldausgleich ab. Die Höhe eines Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Zur Berechnung der Höhe des Tagessatzes dient die folgende vereinfachte Formel: Tagessatz = monatliches Nettoeinkommen / 30 . Und ja, du kannst bei der Staatsanwaltschaft eine Ratenzahlung beantragen.
  5. Das wird dir allenfalls dein Verteidiger sagen.
  6. In das Führungszeugnis werden Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab 3 Monate eingetragen.

Franziska645 
Beitragsersteller
 12.08.2024, 16:38

Wie kann ich einen Anwalt haben? Ich habe die Anklageschrift erhalten und warte nun auf den Hauptgerichtstermin. Kann ich alleine dorthin gehen? Wäre es gut, wenn Ich gestehe?

Was ist, wenn das Netto 1100 beträgt, wie wird es berechnet?

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Wenn es Deine erste Straftat war kannst Du vermutlich in unserem Land bleiben, da können weit schlimmere Serientäter fröhlich frei herumlaufen ohne endlich abgeschoben zu werden.

Und selbstverständlich kommt Deine Straftat in Dein polizeiliches Führungszeugnis !

Wie alt bist Du? Das gibt auf jeden Fall eine Vorstrafe, die im Führungszeugnis steht. Ob das erstmal war dass Du geklaut hast, glaubt Dir niemand. Es ist anscheinend das erstmal, dass Du erwischt worden bist. Mit einer Einbürgerung bekommst Du Probleme. Kein Land möchte Diebe.

Hi, tja, das ist wirklich nicht klug gewesen von dir.

Ins Gefängnis wirst du nicht gehen müssen, ich denke mal Sozialstunden und Geldstrafe (die du in Raten abzahlen kannst). Die Geldstrafe wird meistens am Einkommen bemessen.

Abschiebung kann ich mir auch nicht vorstellen bei so etwas. Andere Leute machen ganz andere Sachen und bleiben ja auch hier.

Bitte beauftrage einen Anwalt - den musst du zwar auch zahlen, aber der kann dich vor Gericht vertreten und dir auch sagen, was du vor Gericht sagen sollst.

Und ja, im Führungszeugnis wird das stehen, da du straffällig geworden bist.

1. werde ich später ins Gefängnis gehen? Es war mein erstes Verbrechen.

Nein.

2. Werde ich in mein Land abgeschoben? weil ich hier eine Ausbildung mache.

Unwahrscheinlich.

3. Was soll ich jetzt tun? Ich war wirklich verrückt, ich habe den ganzen Tag geweint. Ich weiß nicht einmal, warum ich das damals getan habe.

Lernen.

4. Wenn ich zahlen muss, woher weiß ich, wie viel ich zahlen muss?

Wenn der Schaden inkl. Verfahrenskosten festgestellt wurden.

(Kann es in Raten bezahlt werden?)

Ja.

5. Was soll ich während der Hauptverhandlung sagen und tun?

Einsicht, Reue

6. Wird in meinem Führungszeugnis ein Kriminal geschrieben sein?

Ja.