Die Frist bis zur Ablegung der Theorieprüfung?
ich habe letztes Jahr September/Oktober angefangen meinen Führerschein zu machen. Stunden abgesessen und habe heute meine Theorieprüfung nicht bestanden. Mir wurde gesagt, dass meine Frist abläuft und ich deswegen schnellstmöglich die Prüfung machen sollte damit es sich verlängert. Aber irgendwo im Internet habe ich dann gelesen dass man 2 Jahre hat bis zur Theorie. Was stimmt jetzt?
3 Antworten
ab Bewilligung des Führerscheinantrags hast für das Bestehen der Theoretischen genau 1 Jahr Zeit; ab da wieder ein Jahr für die Praktische Prüfung
insgesamt 2 Jahre
ab Bewilligung des Führerscheinantrags hast für das Bestehen der Theoretischen genau 1 Jahr Zeit;
Das steht wo ?
FeV §16 Abs.3 vorletzte Satz gibt die Regelung vor:
Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__16.html
Du meinst vielleicht die Gültigkeit des Fahrerlaubnisantrages, dieser ist ein Jahr gültig, kann aber einfach neu gestellt werden.
Aber irgendwo im Internet habe ich dann gelesen dass man 2 Jahre hat bis zur Theorie. Was stimmt jetzt?
Ab Abschluss der Ausbildung hast Du 2 Jahre Zeit die Theorie zu machen / bestehen.
Antrag der Fahrerlaubnis ist ein Jahr gültig, wenn dieser abgelaufen ist einfach neu beantragen.
Kommt bestimmt auf die Art deines Führerscheines an, da du uns diesen aber nicht mitgeteilt hast, können wir auch nichts genaues sagen.
Ja normal Klasse B