dhl Paket mit Alterssichtprüfung darf nicht an Bevollmächtigte ausgegeben werden?
Hallo zusammen, ich bestelle öfter Zubehör für e-Zigaretten (Liquid, etc.). Diese Pakete werden mit Alterssichtprüfung (18+) (nicht ID-Check!) per dhl verschickt. Nun kam es zweimal vor, daß ich persönlich das Paket nicht annehmen konnte und das Paket an eine Filiale zur Abholung gesendet wurde. Soweit kein Problem. Meiner Frau die Vollmacht auf dem Abholzettel ausgefüllt und dann...Pustekuchen. Die Mitarbeiter verweigerten meiner Frau die Herausgabe des Pakets, auch mit Vollmacht. Der Empfänger habe persönlich zu erscheinen. Bei beiden Paketen. In beiden Filialen. Ist das so normal?
3 Antworten
Hi,
nein das ist nicht normal und nicht korrekt.
Sendungen mit Alterssichtprüfung dürfen bevollmächtigt werden und daher hätte die Sendung an Deine Frau ausgegeben werden müssen (sofern sie die von Dir ausgefüllte Vollmacht und ihren eigenen Ausweis dabei hatt). Hier offiziell nachzulesen
Eine Ausgabe an Bevollmächtigte darf nur verweigert werden, wenn tGründe vorliegen, zB. Zweifel an der Vollmacht bestehen.
Daher...
Entweder hat der Mitarbeiter falsch gehandelt weil er keine Ahnung vom Service Alterssichtprüfung hat,
es ist doch ein "Ident-Check" und keine Alterssichtprüfung (kann sein das es auf dem Abholschein falsch steht - passiert in letzter Zeit öfter),
oder wurde zB. aufgrund von Zweifel an der Vollmacht verweigert.
Gruß
Ja ist normal...da nutzt auch eine Vollmacht nichts
Können,dürfen..die Paketstelle macht es aber nicht..deren Entscheidung und absolut normal und legitim
Behaupte doch nichts was nicht stimmt; das ist nicht normal und sofern kein Betrugsgrund oä gegen den Empfänger bzw den Bevollmächtigen vorliegt auch nicht legitim.
Doch..es ist normal.. man kann..man darf..ABER man muss nicht..geht das nicht in deinen Kopf rein ?
Deine Behauptungen entbehren jeglicher Grundlage und deine Beratungsresistenz ist, vor allem aufgrund der Beweisbarkeit meiner Aussagen, schon traurig. Ich weiß was ich schreibe, von Berufswegen her, was Du von Dir offensichtlich nicht behaupten kannst und Dich daher besser zurück halten solltest.
Und somit ist diese sinnlose Diskussion für mich beendet. Informiere Dich, oder lass es, aber höre auf falsche Behauptungen in die Welt zu setzen, denn damit hilft du niemanden. Danke.
die Behauptungen sind absolut nicht falsch.. da brauchst auch nicht so mit den Füßen strampeln, das nutzt nix.ein Junior-Usermod sollte sich schon zu benehmen wissen. bei deinem von Berufswegen her, würde ich mir allerdings schon Gedanken machen
Dürfte das unter Nummer 10 sein
Nein das ist nicht normal.
Sendungen mit 'Alterssichtprüfung' können und dürfen Bevollmächtigt werden.