Deutschland Flagge mit Adler?

2 Antworten

Die Bundesflagge, deren Aussehen in Art. 22 Abs. 2 GG geregelt ist ("Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.") darf grundsätzlich von jedermann verwendet werden.

Die Benutzung der Bundesdienstflagge ist gemäß § 124 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 OWiG verboten. Die auf deinem Bild abgebildete Bundesdienstflagge (siehe FlaggAnO) enthält auf schwarz-rot-goldenem Grund den "Bundesschild" mit Bundesadler.

Wenn du die Flagge in deiner Wohnung aufhängst, ist das legal. Sie ins, oder aus dem Fenster zu hängen, oder sie an einem Flaggenmast im Garten zu hissen, ist ein Benutzen und damit eine Ordnungswidrigkeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Nicee498r 
Beitragsersteller
 28.06.2024, 17:36

Okay danke dir

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Wikifreak  28.06.2024, 17:38
@Nicee498r

Gern. Über eine Markierung als hilfreichste Antwort würde ich mich freuen - wenn es aus deiner Sicht die hilfreichste Antwort ist ;-)

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Rolf42  28.06.2024, 17:47

Die in der Frage abgebildete Flagge zeigt aber nicht den Bundesschild, sondern das Bundeswappen - ein kleiner, aber nicht unbedeutender Unterschied.

Siehe dazu auch meine Antwort unter https://www.gutefrage.net/frage/ordnungswidrige-verwendung-d-bundesdienstflagge-wie-vorgehen#answer-547617726

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Wikifreak  28.06.2024, 18:26
@Rolf42

Das ist richtig. Ich muss zugeben, dass mir das gar nicht aufgefallen ist. Aber auch die Verwendung des Bundeswappens ist nach § 124 Abs. 1 OWiG verboten. Da Abs. 2 auch die Benutzung von Flaggen verbietet, die der Bundesflagge (mit Bundesschild) ähnlich sehen, macht das keinen Unterschied.

Die im Internet teilweise kursierende Einschätzung, dass die "sozialadäquate Verwendung", bei der nicht der "Anschein einer staatlichen Nutzung" entsteht, erlaubt sein soll, ist aus meiner Sicht übrigens mit Vorsicht zu genießen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages spricht von einer "Verwendung für den eigenen Zweck", bei der sich der Täter "das Symbol zu eigen macht". Das mag im Fußballstadion nicht der Fall sein (aber selbst darüber könnte man streiten), beim Hissen im eigenen Garten aber schon. Oder anders gesagt: Wenn Björn Höcke morgen ein TikTok machen würde, bei der er zum Spiel Deutschland-Dänemark im Stadion die vom Fragesteller abgebildete Flagge benutzt, hätte er vermutlich am Dienstag das Anhörungsschreiben des Ordnungsamts Dortmund im Briefkasten.

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DerSchopenhauer  28.06.2024, 18:33

Es gibt aber eine Einschränkung - es zählt die 3-Sekunden-Regelung - wenn man sofort offensichtlich erkennen kann, daß die Flagge nicht hoheitlich verwendet wird, löst das kein Bußgeld aus - in Zeiten, wie jetzt bei den EM ist man sowieso großzügiger - allgemein wird die Verwendung in Sportarenen nicht verfolgt.

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