Deutsche Staatsbürgerschaft nach 8 Jahren?

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im Gesetz steht nicht 8 Jahre lang, sondern seit 8 Jahren. Bei einer längeren Unterbrechung können 5 Jahre angerechnet werden. Du müsstest also jetzt noch 3 Jahre warten.

Achtung, hier liegt die Anerkennung früherer Aufenthalte im Ermessen des Beamten der Ausländerbehörde. Er kann es anerkennen, muss aber nicht.


musso  06.01.2022, 14:49

Danke für das Sternchen!

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