Deutsche Staatsangehörigkeit als Grenzgänger?

1 Antwort

Du musst in Deutschland wohnen, sonst wird das nichts mit der Einbuergerung.

Du hast aber noch ein ganz anderes Problem. Mit deinem deutschen Aufenthaltstitel darfst du dich nur maximal 90 Tage im Halbjahreszeitraum in Frankreich aufhalten. Wenn du also in Frankreich wohnen willst, brauchst du einen franzoesischen Aufenthaltstitel. Mit dem darfst du dich dann aber wieder nur maximal 90 Tage im Halbjahreszeitraum in Deutschland aufhalten.