Deutsche Bahn überwacht?

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Nein das muss schon ersichtlich sein, ob gefilmt wird oder nicht.

In unseren S Bahnen wird auch gefilmt. Die Kameras sind nicht ersichtlich. Aber es wird darauf hingewiesen.

Die Dinger sind mittlerweile so klein, das man sie kaum noch sieht.

Im IC und ICE habe ich das noch nicht gehört. Ich glaube nicht das dort auch gefilmt wird.

Was hat es mit dem "Überwachungsstaat" zu tun ? (Einfach ein "Panikmachewort" , typisch zur GEGEN Stuttgart 21 bzw sonstige ICH BIN GEGEN ALLES UND JEDEM Wellchen, welches zur Zeit leider hier im Lande um sich schwappt)

Einfach mal unüberlegt mit sochlen Worten um sich schmeißen liebe ich ja.... Kann auch nur von Leuten kommen, die eine DDR nur aus einer gewissen Distanz kennen....

Also nur mal so: Es gibt -strenge- Regelungen zur Datenaufnahme/speicherung. Es wird im Hintergrund einen großen Aufwand unternommen, gewisse Auflagen einzuhalten.

--->>> Anders als unüberlegte Veröffentlichung auf den Portalen Facebook, WKW etc.^^

Und der Begriff Überwachungsstaat ist auch daneben. Was hat der Staat damit am Hut, wenn AUS GRÜNDEN DER SICHERHEIT eine Videoüberwachung in nem Zug installiert ist ??? Und ganz ehrlich: Wem interessiert es, ob jemand da in der Nase bohrt ???? KEINEN ! Zumal ist das Unternehmen "Deutsche Bahn" ja privatisiert. Aber auch andere Privatbahnen haben immer verstärkter Videosyseme in den Zügen (bei den Ausschreibungen zumeist so gefordert).... Und eine Direktleitung zum Staat gibts da nicht xD

Hinweis: Falls man mal so schlau gewesen ist und VORHER google benutzt hätte (richtige/gezielte Suchbegriffe sind eine Vorraussetzung), dann wüsste das man:

  • Videoanlagen vor unbefugten Zugriff schützen MUSS (Mechanische Sperreinrichtung)

  • Das gespeicherte Videomaterial vor unbefugter Auswertung verschlüsselt sein muss (Entschlüsselung ist hier nach dem aktuellsten Zeitpunkt nicht möglich, sofern einem die Codeierung nicht vorliegt / Kein "Hacken" möglich)

  • Eine Speicherung der Videoaufzeichnnung nur in gewissen Rahmen möglich ist. (Bsp. in NRW sind es höchstens 48 Stunden, andere Bundesländer haben ähnliche Regelungen)

  • ÜBER 99% (!!!) der Daten werden überspielt (somit gelöscht) (Kommentar: Es wäre ein unding, wenn man sämtliche Daten -immer- auswerten würde... Allein an Personalaufwand wäre zu hoch... Da könnte man glatt eine Behörde mit einigen tausend Beamten errichten)

  • NUR die Polizei darf eine Sicherung des Videomaterials veranlassen (/beantragen). (Bei Straftaten bzw. demnach bei Anzeigenerstattungen)

  • Das Videomaterial darf (falls eine Sicherung beantragt wurde) nur von ganz wenigen und bestimmten (ausgewählten) Mitarbeitern Im-Vier-Augen-Prinzip gesichert werden.

  • Bei der Sicherung werden und dürfen nur Daten des jeweiligen Falls weitergeleitet werden. (Also nur zur Klärung der Straftat relevante Aufnahmen) Die Aufnahmen zuvor und danach sind nicht berechtigt zur weiteren Verwendung. Eine Verwendung des gesamten Videometerials findet somit nicht statt. Nur die gewissen "Minuten" werden dann an die Polizei / den Behörden weitergeleitet.

Ich bin mir im klaren darüber, dass eine Videoeinrichtung -nicht zwingend- vor ausgeübten/geplanten Straftaten schützt ! >> ABER eine Identifikation der Täter ist somit deutlich leichter bzw in einigen Fällen überhaupt dann erst möglich. Ein Abstreiten der Taten und die jeweilige Vorgehensweise ist FEST dokumentiert und kann nicht von dem Anwalt / dem vermeindlichen Täter abgestritten werden.

Den Opfern ist dieses ein sehr wichtiges Instrument zur Wahrnehmung ihrer Rechte und zur Stärkung ihrer Glaubwürdigkeit ! ! ! Und dies ist echt mal was gutes!

Habe auf der anderen Seite auch schon sehen/hören müssen, wie gewaltbereite Täter (auch schon vorbestraft) vor Gericht alles bestritten haben ... Die Videoanlage war da wg eines Defekt leider mal nicht aktiv... Das ist dann deprimierend.

Die Erfolge bei der Aufklärungsquote von Strafdelikten ist Nachweisbar vorhanden ! Viele Straftaten hätten so nie aufgeklärt werden können und damit die Opfer nicht ihrer Gerechtigkeit erhalten !

UND NOCH WAS ZUM NACHDENKEN: Die (gewisse) Mitmenschen können bei Straftaten wegsehen ! Und das Opfer allein lassen. Eine Videoüberwachung kann zwar nicht in dem moment helfen, jedoch kann sie nicht "wegschauen" ^^

SIehe: http://www.zeit.de/1997/18/wegschau.txt.19970425.xml

Hamburg, 33 Jahre später. In der S-Bahn wird nachmittags ein 17jähriges Mädchen vergewaltigt. Nach den Ermittlungen der Polizei geschah die Tat in einem Waggon, in dem Sichtblenden die Bänke trennen. Das Opfer rief nach Hilfe. Niemand griff ein. Niemand rief die Polizei, obwohl es an mehreren Haltepunkten möglich gewesen wäre. An der Endstation stiegen Fahrgäste zusammen mit dem weinenden Mädchen aus.


trust1605  04.07.2011, 13:18

Hinweis: JEDER Zug der eine Videoanlage besitzt MUSS im Einstiegsbereich (oder auch schon teilweise von Außen sichtbar) mit einem Hinweis versehen sein, ob eine Videoanlage installiert ist. PS: Im Grunde kann man aber klar folgende Aussage tätigen: Es kann einem egal sein, ob eine vorhanden ist oder nicht ES SEI DENN, man mag eine Straftat ausüben !

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In Fern-Zügen der Deutschen Bahn gibt es keine Videoüberwachung, aber auf den Bahnhöfen.