BVG Ticket bei Klappfahrrad?
Moin Moin
War heute mit einer Freundin unterwegs. Sie war mit ihrem Klappfahrrad unterwegs und ich hatte mein Skateboard dabei.
Wir mussten uns beeilen um die S-Bahn zu bekommen da sie auf Arbeit musste. Wir sind rein. Die Türen waren nicht mal zu und meine Freundin war gerade dabei ihr Fahrrad zusammen zu klappen, während ich ihre Tasche und co. hielt. (In Berlin kostet die Mitnahme von Fahrrädern in den Öffis extra. Es sei denn es ist ein Klappfahrrad)
Die Tür ging zu und sofort kamen zwei "Kontrolleure" auf uns zu und teilten uns mit dass sie mit dem Fahrrad gar nicht erst in die S-Bahn rein darf solange es nicht zu geklappt ist. Die jungen türkischen Kontrolleure spielten sich noch ein wenig auf, ließen null mit sich reden und haben ihr am Schluss ein Ticket über 60€ geschrieben.
Obwohl sie ein Jahresabo bei der BVG hat ?!
Jetzt die Frage :
Bringt da etwas ein Widerspruch bei der BVG/ S-Bahn ?
3 Antworten
Bringt nix, Fehlverhalten kam ja von ihrerseite aus. Die Kontrolleure sind voll im Recht, egal ob Türke, Deutscher oder sonst was. Dein Kommentar ist ziemlich rassistisch bis diskriminerend. Wer in ein Taxi einsteigt sollte vorher schauen, ob er Geld dabei hat. Ähnlich läuft es bei der Fahrschein Kontrolle. Ihr hättet auch eine Bahn später nehmen können. Haltet euch einfach an die Regeln. Gibt genug asoziale Berliner Deutsche, die erst Ticket per App lösen wenn der Kontrolleur kommt oder in der Tram ständig den Automaten belagern um so zu tun, als ob sie ticket kaufen würden.
Im Internet steht nichts darüber, dass das Klapprad bereits eingeklappt sein muss...
Und wenn das ist einfach unakzeptabel und unsozial!
Ich würde mich da auf jeden Fall bei der S-Bahn beschweren und wenn das nicht zum gewünschten Ergebnis führt mich an die DB Regio wenden.
LG und viel Glück!
Wo hast Du denn geschaut?
Zum Handgepäck zählen Kleinkindfahrräder mit einem max. Felgendurchmesser von bis zu 12,5 Zoll, sowie vollständig zusammengeklappte Fahrräder und vollständig zusammengeklappte Roller.
Wenn das Fahrrad also nicht vor Fahrtantritt vollständig zusammengeklappt ist, dann zählt es nicht als Handgepäck und ist auch nicht entgeltfrei zu transportieren.
Nein. Zwecklos. Die Beanstandung war korrekt. Zahlen und hinkünftig das Rad gemäß Beförderungsbedingungen transportieren.
Komischer Weise wurde das Knöllchen von der S-Bahn zurück genommen ;)
Anrufen schadet nicht.