Deutsche Bahn, einschlafen

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Im juristischen Sinne eigentlich nicht, da kein Vorsatz (Absicht) vorliegt. Schwierig dieses jedoch gerichtlich zu beweisen, da wird in der Regel unterstellt Du haettest den Schlaf nur vorgetaeuscht um nicht zu bezahlen. Die Bahn hat auf jedem Fall Anspruch auf den Fahrpreis fuer die zusaetzlich zurueckgelegte Strecke, das erhoehte Beföerderungsentgelt dagegen ist fraglich. Gleiches gilt, wenn Du versehentlich in den falschen Zug einsteigst. Du hast Fahrkarte fuer ICE 1 auf Gleis 9 und steigst versehentlich in ICE 2 auf Gleis 8 ein, beide fahren gleiche Zeit ab und sehen auch gleich aus. In meinem Fall könnte sogar fraglich sein, ob ein korrekter Beförderungsvertrag rechtlich zustande gekommen ist. http://www.lrz.de/~Lorenz/urteile/xzr59_11.htm

Ja. Der Preis für die zusätzlich zurückgelegte Strecke ist auf jeden Fall aufzuzahlen und (je nach Laune des Schaffners) auch die Strafe für´s Schwarzfahren.