Der Lichtschalter (Kippschalter) im Bad funktioniert nicht (plötzlich). Die Steckdose aber schon. Was kann ich tun bzw. wer bezahlt evtl. die Rechnung?

4 Antworten

Vermieter bescheid geben. Der sollte einen Elektriker beauftragen oder gibt euch das einverständnis einen zu beauftragen und dem Mieter die Rechnung zu senden.



Das Leuchtmittel der Lampe könnte defekt sein. Wenn schonmal eine Glühbirne gewechselt hast, sollte Dir das hier problemlos auch gelingen.

Eventuell ist die Lampe defekt. Ist sie Eigentum des Vermieters, ist das auch seine Aufgabe und er trägt die Kosten, andernfalls fällt es in Dein Ressort.

Ebenso könnte der Schalter defekt sein. Das ist dann Aufgabe des Vermieters, für Ersatz zu sorgen oder Du klärst mit ihm, ob in wie weit in Vorlage gehst oder gehen kannst, am besten schriftlich.

Als erstes würde ich mal prüfen ob nicht etwa das Leuchtmittel, umgangssprachlich Birne genannt, kaputt ist. 

Ist die i. O. den Vermieter informieren.

Gibt es im Mietvertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel kann es sein das Du die Kosten tragen mußt wenn sie unter dem vereinbarten Höchstbetrag liegen.

Ist es ein Schalter an oder in einem Spiegelschrank?

Wenn ja, wem gehört der?


jadoll 
Beitragsersteller
 07.03.2017, 16:37

Hallo anitari, dein Kommentar war sehr informativ! Die Leuchtmittel (Glühbirnen!) habe ich ausgetauscht. Es passierte auch ganz plötzlich, gestern abend noch ok, heute morgen - nichts geht mehr.Ich habe den Schalter, der außerhalb vom Bad ist, ausgewechselt - hat nichts gebracht. Die Steckdose unter der einen Lampe funktioniert aber. Die 2 Lampen sind an einem Spiegel angebracht. Der Mietvertrag besteht seit 1964. Darin steht  nur, tapezieren, Heizkörper/Türen/Fenster innen streichen. Es ist aber kein Mindest- oder Höchstbetrag genannt. Ich vermute, es liegt an der Leitung (2-fasrig, alt). Liebe Grüße jadoll


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anitari  07.03.2017, 16:47
@jadoll

Darin steht  nur, tapezieren, Heizkörper/Türen/Fenster innen streichen.

Das hat nichts mit Kleinreparaturen zu tun.

Vermieter informieren.

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Ich würde auf jeden Fall den Vermieter informieren. Das zahlt der Vermieter.

Finger weg, wenn du nichts von Elektrik verstehst. Sind 230V dahinter!


anitari  07.03.2017, 14:24

Und wenn lediglich das Leuchtmittel im Ar... ist?

Das bezahlt der Vermieter garantiert nicht.

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