Der Lebenspartner, Computer gehen Verdacht auf illegale Sachen drauf?

3 Antworten

Grundsätzlich meiner Meinung nach Nein.

Kommt aber wohl auf den Einzelfall an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Im Prinzip gilt bei Überwindung der Zugangssicherung (Passwort)

§ 202a StGB

(1) Wer unbefugt sich oder einem anderen Zugang zu Daten, die nicht für ihn bestimmt und die gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind, unter Überwindung der Zugangssicherung verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(Ob die §§ 32 ff StGB vorliegen, müsste gesondert geprüft werden)


Kinsler2000 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 09:52

ohne Passwort

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Ja, in dem Fall würde ich auch nachschauen.