Der bankberaterin zu Weihnachten eine Kleinigkeit schenken?

10 Antworten

Hallo Tobi! Das ist absolut okay und der Grundstein für eine gute Zusammenarbeit in der Zukunft. Mit so einer kleinen Geste bist du nicht nur einer von vielen täglichen Kunden, sondern einer von einem bedeutend kleineren Kundenstamm.

Soweit es sich bei dieser "Beraterin tatsächlich nur um eine Bankangestellte und nicht um eine Sparkassenangestellte handelt, machen Sie sich mit Ihrer gutmütigen Haltung weder der aktiven, noch das Mädel der passiven Bestechung nach dem Gesetz für Richter und Beamte des Landes schuldig.

Diese "Spardosen" sind öffentlich rechtliche Institute und deren Mitarbeiter unterliegen solchen schnöden Vorschriften!

"Halten Sie doch um ihre Hand an" - das wäre bei beiden Einrichtungen dienstrechtlich vollkommen unschädlich.

ja, das ist eine nette Idee. Es darf nur nichts von großem Wert sein, dass dürfen sie oft nicht annehmen. Teilweise liegt da die Grenze schon bei 5€.

Aber gegen z.B. einen Schoko Weihnachtsmann sprich nichts.

Als ich dort im Praktikum war, hat eine Kundin ein riesiges Schoko-Ei abgegeben, was eigentlich zu teuer gewesen wäre. Da es ein Azubi aber unwissentlich angenommen hatte (der hätte die Schulung dazu kurz danach gehabt), wurde es dann einfach mit allen Kollegen (und Praktikanten und so) im Aufenthaltsraum geteilt.

Ich würde die Geste schön finden, einfach weil man sonst eher negative Rückmeldungen bekommt, wenn bei Kunden etwas nicht geklappt hat (egal ob Bank oder Kunde schuld war).  

Die wird sich über eine Kleinigkeit ( wirklich Kleinigkeit ) freuen. Eventuell einen kleinen Weihnachtssack mit Nüssen, Plätzchen u.Ä.

Bei uns bekommen der Postbote, Zeitungsausträger und die Müllabfuhr auch immer eine Kleinigkeit.

Hallo,

ich finde, dass das eine sehr freundliche Geste ist, worüber sich auch ein Bankmitarbeiter freuen wird (Ihren Sinn für Lebensfreude haben Bankleute meist im Zuge ihrer Ausbildung ablegen müssen :D )!

Also - ja! Tu es.