DDR Führerschein Motorrad?
Halle!
Ich habe vor mir wieder ein Motorrad zu kaufen.
Ich habe im März '89 in der DDR meinen Schein gemacht.
Meine Frage ist jetzt. Darf ich mit diesem Schein unbegrenzt, also alle Kubikmeter und PS fahren oder muss ich noch ne Klasse machen?
Es war ja damals so, mit 16 führerschein begrenzt bis 150 Kubik und ab 18 durfte man ja dann alles fahren.
Habe jetzt festgestellt das bei mir die Klasse "A" in meinem jetzigen Schein nicht eingetragen ist.
Gruß Stefan
2 Antworten
Fahrerlaubnisklassen in der DDR
Klasse Klassen bis 2. Oktober 1990 in der DDR
A Krafträder mit und ohne Seitenwagen
(Kl A - Krafträder - ab 16 Jahre 150 ccm; über 150 ccm ab 18)
B Kraftfahrzeuge - außer Klasse A - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg
C Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3500 kg auch mit Anhänger bis 750 kg D Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzen - außer Fahrersitz - auch mit Anhänger bis 750 kg
E Kraftfahrzeuge der Klassen B, C oder D mit Anhänger über 750 kg
M Kleinkrafträder und Krankenfahrstühle (bis 60 km/h)
T Traktoren, Elektrofahrzeuge und Arbeitskraftfahrzeuge mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h, auch mit Anhänger
Hallo Stefan,
du meinst mit Schein die Klasse B für PKW?
Mit einer ab 1989 erworbenen Fahrerlaubnis hast du die "normale" Klasse B und darfst daher mit der enthaltenen Klasse AM nur Kleinkrafträder fahren.
Leichtkrafträder und Krafträder darfst du leider überhaupt nicht fahren.
Du musst also die Klasse A fürs Motorrad komplett machen.
Das findest du in Anlage 3 Abschnitt B Nr. 7 odrr 11 der Fahrerlaubnisberordnung.
Die dort aufgeführten Klassen A1 und A "erlauben" durch die Schlüsselzahlen nur "dreirädrige Kraftfahrzeuge".
Diese müsstest du "eigentlich" in deinem Führerschein finden.
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html
Viele Grüße
Michael
Jetzt erst wird's klar - daher hatte ich eingangs auch hinterfragt, was du mit "Schein" meinst ;-)
Auch hier hilft der Blick in Anlage 3 und auf Nummer 3.
Du hast "alle" Motorradklassen und darfst alle Motorräder fahren.
Gruß Michael
- Hallo Michael!
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe mir jetzt noch mal meine alte "schweinerosa" Pappe rausgesucht und da ist bei den Klassen 1+1A+1B jeweils ein Stempel. Der Führerschein wurde 1991 ausgestellt und auf der Rückseite steht, das ich seit März 89 im Besitz des Führerscheins Klasse 1 bin.
Das ist doch der "große" Schein oder sehe ich das falsch?
Gruß