Datum auf Brief

3 Antworten

Eine "gesetzliche Grundlage" gibt es bestimmt nicht, aber die Deutsche Post hat natürlich Beförderungsbedingungen für bei ihr eingelieferte Briefe.

Und zu einer Frankierung per Frankiermaschine gehört natürlich auch das Datum im Stempel.

Suche am besten mal nach den Beförderungsbedingungen. Denn wenn ein Brief dagegen verstößt, muss die Deutsche Post ihn natürlich nicht befördern.

Meines Wissens nach gibt es keine gesetzliche Grundlage, aufgrund dessen der Postdienst-leister verpflichtet ist, das Datum auf den Umschlag ersichtlich zu machen, an dem er den Brief zur Beförderung übernommen hat.

Nein, auf dem Briefumschlag muss das nicht stehen. Es gibt inzwischen sehr viele Firmen, die online frankieren und da steht auf dem Umschlag nichts.