´das recht am eigenem bild`-wie ist es bei Klassenfotos

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Vorab, es wird sich nicht lohnen, dass in allen Einzelheiten, ggf. auch noch bis vor ein Gericht durchzufechten. Ich nehme an, das wollt ihr auch gar nicht, oder?

Bei Personenaufnahmen sind hauptsächlich zwei Kriterien zu beachten, das Urheberrecht und das Recht am eigenen Bild. Über die Anzahl der abgelichteten Personen muss man nicht diskutieren, da die Aufnahme der Ablichtung und Erkennbarkeit aller aufgenommenen Personen zum ursprünglichen Zweck hatte, ist das Recht des Einzelnen am eigenen Bild klar anzuerkennen.

Das Urheberrecht solcher Aufnahmen ist beim Fotografen und die Herausgabe der Aufnahmen zweckgebunden. Ein Einwand des Urhebers würde im genannten Fall meiner Auffassung nach aber ins Leere laufen, da es sich um eine geschlossene Gruppe handelt, zu der nur die aufgenommenen Schüler, welche das Foto sowieso nutzen können, Zugang haben.

Kann definitiv ausgeschlossen werden, dass (auch durch die zur Gruppe zugelassenen Schüler) keine anderen user Zugang zu dieser Gruppe haben, würde ich es auch als zweifelhaft werten, dass ein Rechtsanspruch zur Löschung besteht.

So lange der Zugang auf Schüler der Klasse beschränkt bleibt, ist keine "Veröffentlichung" zu bemängeln und es laufen m.E. alle Bestrebungen zur zwangsweisen Löschung ins Leere. Dass sich der Ärger allerdings nicht lohnt, erwähnte ich eingangs schon.

Alle (auf Papierbild) ausbelichteten Fotos stehen den Schülern ohnehin zur Verfügung und sie dürfen sie im privaten Umfeld jedem zeigen. Daran ist ebenfalls nichts zu bemängeln, zu diesem Zweck existieren die Bilder.

Schüler, die sich einer Klassenaufnahme stellen, erteilen zumindest (stillschweigend) die Erlaubnis, dass alle Klassenkameraden diese Aufnahmen ebenfalls erhalten und diese im gewissen Rahmen auch unbeteiligten Personen zeigen.

Bei Internet-Veröffentlichungen ist das anders, aber m.E. ist es im genannten Fall keine Veröffentlichung, so lange der Zugang zum Bild auf den genannten Personenkreis beschränkt bleibt.

Solche Fotos gehören in den Jahresbericht. Urheberrecht liegt beim Fotografen.

Auf Facebook oder sonstwo hat das nichts zu suchen. Eltern und Lehrer sind im Recht.

Alle die auf dem Bild zu sehen sind haben das recht ein Veto zur Veröffentlichung einzulegen, wenn man dem nicht folge leistet können die einem erfolgreich verklagen.

Also Bild raus nehmen oder unter Einverständnis der einzelnen die Leute Verpixeln

Es reicht nicht, dass man diejenigen, die sich beschweren, unkenntlich macht. Das würde ja heissen, dass Du annimmst, dass alle anderen ihr Einverständnis geben, nur weil sie sich nicht dazu geäussert haben - oder vielleicht nicht mal wissen, dass von ihnen Bilder im Internet veröffentlicht wurden. Bzw deren Eltern wissen es vielleicht nicht. Und hier ist die Anzahl derer, die das nicht möchten, sicher grösser, als bei den Kindern selbst.

Das Recht am eigenen Bild gilt nur für Einzelaufnahmen mit bis zu drei Personen und direkter Perspektive. Bei Gruppenaufnahmen kann man sich nicht beschweren. Sonst müsstest du ja jeden Touristen nach seiner Unterschrift fragen, wenn er dir durchs Bild läuft ;O)


Peterthb  22.05.2012, 09:19

Das ist falsch.

Das Foto wurde zum Zweck der Gruppenaufnahme gemacht. Die Personen sind Hauptbestandteil des Werks. Mit Urlaubsfotos lässt sich das in keinster Weise vergleichen, da sind zufällig in Bild laufende Passanten höchstens als (meist sowieso unerwünschtes) "Beiwerk" zu betrachten, denn die Aufnahmen haben einen völlig anderen Zweck.

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