Darf/kann ich am 8.1. Auch streiken?

11 Antworten

Ja.

Allerdings steht dem Arbeitgeber dann frei, dich fristlos zu kündigen und das wiederum kann zu einer dreimonatigen Sperre von ALG 1 führen.

Und mit deiner Begründung wird es die mit Sicherheit auch geben.


musso  30.12.2023, 18:59

es ist zudem nicht erlaubt, wenn sie den sog. "Generalstreik" mitmachen will.

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Nur wenn du mit einem Traktor zur Arbeit fährst

wenn eine verschleierung eines anstößigen wortes nur noch aus **** besteht und demnach nicht zu entschlüsseln ist, dann geht das nach hinten los


Harald2000  30.12.2023, 18:36

die Richtung stimmt schon mal …

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Wenn dein Betriebsrat oder deine für dich zuständige Gewerkschaft eine Urabstimmung durchführt hat und nach der Zustimmung den Streik ausgerufen hast, dann darfst du streiken. Ansonsten kann ein Wilder Streik zur Kündigung führen.

Also unterm Strich: du darfst streiken, musst dann aber auch mit den Folgen leben.

Es gibt keinen Generalstreik.

Ohne Streikaufruf einer Gewerkschaft wäre eine Arbeitsniederlegung nicht durch das grundgesetzlich gesicherte Streikrecht gedeckt

Mögliche Folgen: Kürzung des Arbeitsentgelts, Abmahnung, (fristlose) Kündigung und Schadensersatzforderungen.

Wenn Du unbedingt "streiken" willst, dann nimm einen Tag Urlaub.

Das wird dann ein "Generalurlaub".