Darf wirklich jeder an seiner Garage zur Straßenseite hin ein kleines Schild anbringen, das die Durchfahrt für den Rest der Sackgasse verbietet?
In unserem Ort gibt es eine abgelegene Sackgasse "An der Römerstraße". Der erste Bewohner auf der rechten Seite der längeren Teerstraße hat an seiner Garage zur Straßenseite hin ein kleines viereckiges Schild angebracht, auf dem steht "Durchfahrt verboten - Privatstraße". Ist so etwas wirklich gültig?
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Steht das Schild jetzt an der öffentlichen Straße mit Straßennamen oder an dem Weg, den der Mensch auf seinem Privatgrundstück hat?
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Das nicht normgerechte kleine Schild hängt an einer Privatgarage dicht an einer öffentlichen Straße mit Straßennamen
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lysandra13/1588855095755_nmmslarge__88_88_1358_1358_b206c56115209e14c5eb35874f974230.jpg?v=1588855096000)
Nicht jeder.. aber wenn es seine Privatstraße ist und das auch so im Grundbuch steht, darf er das
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Wenn es seine Straße ist, darf der das! Privatstraße heißt, die Straße ist im Eigentum einer Privatperson. Der Grund der Straße gehört dann der Privatperson und nicht der Gemeinde! (Quasi wie ein Privatgrundstück)
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Es ist echt ungewöhnlich, dass eine Privatstraße einen Straßennamen hat. Ich denke nicht, dass der Anwohner berechtigt ist. Ich würde mal im Bürgerbüro oder im Ordnungsamt nachfragen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Hundertstel/1658652100343_nmmslarge__3_3_236_236_d52877761f78508b54df13b245eb0a2d.png?v=1658652100000)
Wenn es eine Privatstraße ist, kann der Eigentümer solch ein Schild anbringen. Wenn es keine Privatstraße ist, dann nicht.
An dieser Straße gibt es viele Häuser mit eigenen Hausnummern, sie haben alle eigene Briefkästen und erwarten augenscheinlich, dass Bundespost und Müllabfuhr regelmäßig vorbeikommt. Diese Straße ist etwa 200 Meter lang und etwas schmal, aber am Ende gibt es eine Umkehrmöglichkeit.