Darf Vermieter veränderungen im Garten ohne vorheriger Absprache vornehmen.

4 Antworten

Was du beschreibst, wirkt leicht chaotisch - in vertraglichen Kategorien gesprochen. Genau wie Merrypotter schon sagt, gibt es ja für euer Mietverhältnis eine vertragliche Grundlage, in der alles geregelt ist, was ihr für eure monatliche Miete zu bekommen habt. 

Ansonsten bedeutet es, dass der Vermieter eine einseitige Änderung vorgenommen hat, die ihr nicht akzeptieren müsst. Das gelindeste ist, die Miete zu kürzen. Bei schlimmeren Übergriffen würde ich Mieterverein/Anwalt befragen und einschalten.

Ich kenne aber auch Vermieter, die schon etwas älter sind und denken, sie seien Herr über alles und ein Mieter wohne eh nur von seinen Gnaden im Haus. Das ist unerfreulich, aber das gibts auch. Da ist es gut, Diplomatie walten zu lassen und die Technik der freundlichen Rückfrage zu beherrschen, um das Verhältnis nicht eskalieren zu lassen!

...und was sagt der Vermieter dazu?

Das ist oft bei privatvermieteten Häusern so. Ich würde die Miete kürzen.

Größe der Gartenfläche und Art & Nutzung der Nebenanlagen müssen doch aber in eurer Mietvereinbarung geregelt sein. Sie sind Teil des Mietvertrags (einschließlich des Mietpreises) und der darf nicht einseitig von einer Partei geändert werden. Es gibt Regelungen, wenn z.B. die Fläche 10% kleiner ist/wird als im Mietvertrag angegeben, kann die Miete gekürzt werden.