Darf Vermieter Baumaterial in meiner Wohnung lagern?

3 Antworten

Das ist bei Dachgeschosswohnungen normal. Weil der Dachboden nicht dazu gehört muss nun einmal durch die Dachgeschosswohnung, wer in den Dachboden will, und er gehört nicht dazu, wenn der Vermieter einen Zutritt zum Dachboden verlangt. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Dir die Wohnung zu vermieten. Wenn es Dir nicht passt, bekommst Du sie eben nicht. Deine Entscheidung. An Deiner Stelle würde ich mit dem Vermieter über die vertragliche Vereinbarung verhandeln, wie lange im Voraus jeder Gang in den Dachboden angekündigt werden muss und zu welchen Zeiten Du ihn erlaubst. Es muss auch geregelt sein, wie verfahren wird, wenn Du verreist. Du kannst dann z.B. innerhalb der Wohnung alle Türen abschließen und dem Vermieter den Wohnungsschlüssel geben, aber nicht die Zimmerschlüssel, so dass er nur Deinen Flur betreten kann.

Wenn der Vermieter eine solche Vereinbarung für die Vermietung voraussetzt, kannst du zustimmen oder ablehnen. Solltest du ablehnen, kann es passieren dass sich der Vermieter einen anderen Vertragspartner sucht.

Wenn der Raum zu deiner Wohnung gehört und du dafür Miete zahlst dann geht es nicht.


Jacky929 
Beitragsersteller
 30.05.2024, 14:45

Der Meinung bin ich auch. Wenn es einen extra Zugang gäbe, wäre das auch nicht das Ding, nur möchte ich nicht das er in meiner Wohnung rumstöbert. Außer eben bei dringenden Angelegenheiten.

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