Darf uneheliches Kind im Islam den Nachnamen des Vaters bekommen?

4 Antworten

Das Kind hätte gar nicht deinen Namen bekommen dürfen. Auch du darfst nicht den Namen eines eventuellen Ehemannes annehmen. Eine Person muss immer den Vaternamen bekommen und behalten. Dadurch bleibt es ohne Hilfsmittel eindeutig identifizierbar.

Dein Ex hat also schon einen Fehler gemacht, dass er zugestimmt hat, dass der Junge deinen Namen bekommt. Nun kann er nämlich nichts mehr dagegen machen. Einen Namen kann man nur unter seltenen Ausnahmen ändern.

Mir selbst wurde damals der Name gegeben, mit dem ich nichts zu tun habe. Er ist nicht mein Vatername, aber auch nicht der Mädchenname meiner Mutter. Er war auch schon angeheiratet. Als ich in den Islam kam, wollte ich auch gern zu meinem Vaternamen wechseln. Das ging aber nicht. Das Kind kann nur den Namen tragen, der bei der Eheschließung der Eltern als Familienname vereinbart wurde.

Du kannst da wahrscheinlich gar nichts machen. Ich fände es auch richtig, dass der Sohn den Namen des Vaters bekommt. Aber es ist nun offenbar zu spät.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

Xxxstern1 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 22:50

Nun ja wir sind/waren nicht verheiratet das hätte ich vielleicht noch dazu sagen müssen. Bei einer Heirat nimmt man natürlich den Namen des Vaters an und auch ich hätte das getan aber dazu kam es leider nicht.. als Ausgleich hätte ich aber niemals ihm die Religion geben dürfen was ich aber auch nicht verlangt hätte. Danke für deine Antwort

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sonst will er mit dem Kind nichts mehr zutun haben und droht mir mit sonst irgendwas...

Und das wäre so der Moment, wo du wach werden solltest und dich gedanklich und auch sonst von diesem "Vater" verabschieden müsste zum Wohle des Kindes.

Also informiere das Jugendamt schon mal für den Fall der Fälle...

Wenn ihr die gemeinsame Sorge habt, dann entscheidet ihr auch gemeinsam über irgendwelche Religionen. Bis das Kind 14 ist und ab da selbst entscheiden kann.

Passt dem Vater das nicht, dann darf er gerne zum Familiengericht gehen und versuchen seine Meinung zum Thema durchzusetzen, womit er wahrscheinlich scheitern dürfte. Und gerade er, der ja so von seiner Religion überzeugt ist, stößt Drohungen aus? Und will deswegen mit seinem Kind nichts mehr zu tun haben?

Mehr als schräge Ansichten, für die er garantiert keine 72 Jungfrauen bekommt. Schämen sollte er sich!

Sicherlich ist es nicht verkehrt dem Kind beide Religionen nahe zu bringen. Und das ohne dass man das Kind in irgendeine Religion rein zwingt. Aber was er da treibt hat nichts mit Glauben zu tun!


Xxxstern1 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 22:59

Ja du hast wohl recht.. ich wollte es nur wissen da ich mal einen Beitrag gelesen hatte das dies garnicht erlaubt wäre, das ein uneheliches Kind den Nachnamen des Vaters trägt dann werd ich wohl durch diesen Streit durch müssen.. danke für die Antwort

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Kessie1  13.08.2021, 10:41
@Xxxstern1

Bei unehelich geborenen Kinder kann man sich aussuchen wie das Kind mit Nachnamen heißen soll. Die nachfolgenden geborgenen Kinder heißen dann allerdings auch so.

Aber du solltest dich da nicht einschüchtern lassen. Der spinnt doch, wenn er dir droht! Alles Gute für dich und dein Kind!

Und am Besten auch gleich eine Beistandschaft vom Jugendamt einrichten, damit die sich um den Unterhaltsanspruch kümmern können. Wenn er sich tatsächlich nicht kümmert später, dann hast du wenigstens deine Ruhe! Manche Väter braucht echt Niemand!

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Er will mit dem Kind nichts zu tun haben, wenn es nicht seine Religion bekommt.? Eigentlich kannst du doch froh sein, wenn er sich von dannen macht, mit diesen Ansichten. Ist wohl besser für das Kind und für dich.Unterhaltspflichtig ist er trotzdem, egal wie das Kind heißt.


Xxxstern1 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 22:51

Danke für die Antwort

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besteht da nicht der Brauch des Steinigens?