Darf saturn ausstellungsprodukte wieder einpacken und für den normalen Preis verkaufen?

4 Antworten

Auf ein Ausstellung- oder Vorführstück muss hingeweisen werden. Preislich ist es dem Händler überlassen, was er ansetzt. Hier greift auch die Gewährleistung wie bei gebrauchter Ware.

Ja, Nein, Vielleicht

Das hängt vom Zustand des Produktes ab.

Ein Produkt, das bereits einmal ausgepackt wurde, beispielsweise um es kurz einem Kunden zu zeigen oder in einer Vitrine auszustellen, darf grundsätzlich noch als Neuware verkauft werden, sofern keinerlei Gebrauchsspuren (Kratzer, Fingerabdrücke, Staub, Verfärbungen, etc.) vorhanden sind und es noch nicht benützt wurde.

Ein Ausstellungsgerät, das zu Vorführzwecken in Betrieb war oder erkennbare Gebrauchsspuren aufweist, muss hingegen explizit als Ausstellungsstück gekennzeichnet bzw. darauf hingewiesen werden. Es darf aber dennoch der normale Preis verlangt werden, wenn der Kunde dies akzeptiert, obwohl er weiß dass es ein Ausstellungsstück ist.

Normalerweise dürfen die das nicht, bzw muss darauf hingewiesen werden.

Ich hatte mal bei Saturn einen Radiowecker gekauft und mir wurde gesagt, dass es ein Vorführgerät war. Mir wurde ein ordentlicher Preisnachlass angeboten, den ich auch annahm.

Letztendlich weiß man nie, was man so kauft.