Darf Restaurant Gutscheine verweigern?
Ich habe vor einer Weile einen Restaurantgutschein geschenkt bekommen, den ich gestern einlösen wollte. Allerdings wurde dieser nicht angenommen mit der Begründung, dass das Restaurant seinen Besitzer gewechselt hat und somit alle ausgestellten Gutscheine vom Vorbesitzer seine Gültigkeit verlieren. (Es handelt sich trotzdem um den gleichen Laden bzw gleiche Kette, gleiches Angebot etc.).
Ist das rechtens?
8 Antworten
Das kann man so nicht sagen. Ein pauschales Nein ist sicher falsch als Antwort.
Es kommt darauf an, ob der neue Besitzer den Betrieb mit den offenen Verpflichtungen übernommen hat. Das ist durchaus häufig der Fall.
Nachlesen kann man das nur im Handelsregistereintrag (der müsste im Netz zu finden sein). Wenn dort unter Besondere Bestände vom Neuen die Gesellschaft übernommen, dann sind auch Gutscheine noch gültig (im Rahmen von deren Gültigkeitsdauer.)
Wenn der neue Unternehmer die Rechtsnachfolge des vorherigen angetreten hat, übernimmt er alle Rechte und Pflichten des vorherigen Betreibers.
Wahrscheinlich ist das in deinem Fall aber nicht so. Wenn du schreibst 'gleiche Kette' gehe ich von einem Franchising-System aus. Wenn der vorherige Betreiber seinen McD zumacht und ich anschließend im selben Gebäude einen eigenen McD eröffne, sind das trotzdem wirtschaftlich und rechtlich zwei völlig unabhängige Unternehmen.
Es ist ein kleines Familienunternehmen, worin sich scheinbar intern der Besitzer gewechselt hat und keine riesige Kette wie McDonalds. Und sonst am und im Restaurant hat sich auch nichts verändert.
Wenn ein Restaurant nur übernommen wird müssen alle Gutscheine weiter gelten, wenn es aber ein ähnliches aber doch neues Restaurant im gleichen Gebäude ist, dann nicht.
Und weil du von Kette schreibst: Bei Franchise-Ketten ist die Lage komplexer, da gibt es Gutscheine für alle Restaurants, Gutscheine für alle teilnehmenden Restaurants als defacto fast alle Restaurants, Gutscheine von einem bestimmten Franchisenehme und Gutscheine für bestimmte Restaurants.
Kette war glaube ich das falsche Wort. Es ist ein kleines Familienunternehmen was intern seinen Besitzer gewechselt hat. Danke!
Das Geld hat schließlich der Vorbesitzer kassiert.
Da müsste man jetzt juristisch klären, ob der neue Besitzer per Vertrag auch die Verpflichtungen des Vorgängers übernommen hat.
Ja, das dürfen die natürlich. Wenn der Nachfolger die Gutscheine vom Vorgänger nicht übernimmt, dann sind sie nicht mehr gültig. Deshalb Gutscheine immer rechtzeitig einlösen wenn man weiß, dass das Restaurant nicht beständig ist.