Darf Polizei in die Wohnung nach vermuteter Alkoholfahrt

7 Antworten

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Weil die Polizei nicht selbst sondern nur ein Zeuge "gesehen" hat, wie er Auto fährt. Aussage gegen Aussage = im Zweifel für den Angeklagten.

Und in die Wohnung dürfen die auch nicht einfach so, dafür braucht es einen gerichtlichen Beschluss oder es muss wirklich "Gefahr im Verzug" herschen. Da der gute Mann aber zu dem Zeitpunkt schon zuhause ist, ist von keiner Gefahr mehr auszugehen (zumindest an diesem Tag). Selbst wenn sie ihn zuhause kontrollieren würden könnte noch niemand stichfest beweisen, dass er gefahren ist.

Das einzige was helfen würde wäre, dass die Polizei vor dem Haus wartet bis er angefahren kommt und ihn dann direkt blasen lässt - dafür reichen allerdings die Mittel der Behörden nicht aus, um für eine solche "Kleinigkeit" (absolut nicht meine Meinung aber so ist es nun mal leider) 2 Beate einen Abend lang abzustationieren.


soulyna 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 01:51

Danke für eure Antworten,aber wie ist die Rechtslage wenn man mitbekommt dass jemand volltrunken(nicht angetrunken)heimfahren will?Kann einem das egal sein oder sollte man dafür sorgen dass derjenige nicht mehr Auto fährt. Hab mir schon oft gedacht,dass wenn was passiert,ich mich mitschuldig mache weil ich nichts unternommen habe.Klar,dass man nicht bei jedem betrunkenen was unternimmt,aber wenn einer kaum mehr laufen kann und ins Auto steigen will.Was mach ich da?Eigentlich kann einem das egal sein,aber irgendwie gibt es immer mal wieder Situationen wo meine Kollegen und ich denken dass man da einschreiten sollte.

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DastanX  17.11.2011, 02:50
@soulyna

mehr als die Polizei anrufen kannst du traurigerweise nicht tun. Ob die sich dann drum kümmen oder nicht ist der ihre Sache.

Helfen würde natürlich, wenn die Betreiberin die Adresse des Mannes hätte. Je nach Dauer des Heimweges könnte man so eine Streife vor seinem Haus positionieren, die ihn abfängt. Denke das ist das einzige, was hilft. Oder einfach mal die Reifen aufstechen ;)

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Hm, also als Betreiberin würde ich diesem Menschen aus zwei Gründen die Bedienung und den Ausschank (alkoholischer) Getränke verweigern:

  1. Er ist schon mehrfach unter Alkoholeinfluss davongefahren (und gerade das wäre mir in ihrer Situation viel zu heikel, das sie ja nach eigener Aussage weiß, was regelmäßig passiert =Mitwisserschaft).

  2. Er ist der Wirtin gegenüber beleidigend geworden.

Es ist keine Lösung für die Gesamtsituation, aber immerhin macht sich Deine Chefin nicht mitschuldig, wenn er anschließend jemanden verletzt oder gar tötet wenn er sich nicht in ihrem Laden betrunken hat.

Aus einem anderen Grund (Barfußgehen) weiß ich, dass ein Betreiber / Geschäftsführer nach Gutdünken Kunden die Bedienung verweigern und sie des Ladens verweisen kann, sogar wenn keinerlei objektiver Grund oder der Verstoß gegen irgend ein Gesetz oder die Hausordnung vorliegt. Das geht auch einfach so mit der Begründung "ich will das so" bzw. dem Hinweis "entweder sie verlassen den Laden, oder ich lasse sie durch die Polizei entfernen". Er kann vom Hausrecht Gebrauch machen, sogar ohne dass man dagegen verstoßen hat :-/

Aus Zeitungsberichten weiß ich, dass die Polizei oftmals angetrunkene Unfallfahrer kurz nach dem Ereignis "zuhause antrifft" und sie zur Blutprobe mitnimmt. Also folgere ich, dass es entweder keines Hausdurchsuchungsbefehles (der zielt auch auf etwas ganz anderes ab, nämlich das Auffinden von Gegenständen) bedarf oder die nötige Anweisung (wie auch immer die in diesem Fall heißt) umgehend von einem Richter (telefonisch mit Bestätigung per Fax) zu bekommen ist.

Der springende Punkt wäre hier die Aussage des Menschen gewesen, der beinahe angefahren wurde. Hätte er den Vorfall angezeigt und das Kennzeichen und evtl. noch eine Beschreibung des Fahrers angegeben, wäre letzterer in diesem Fall zumindest nicht ungeschoren davongekommen.

Nun ist die ganze Sache schon eine Weile her; wie ist sie ausgegangen?

Liebe Grüße, Franek :-)

Also sorry, aber das mit der Hausdurchsuchung geht doch die Gastgeberin nichts an und dich noch weniger. Das ist Sache der Polizei und die muss ihr Handeln genauso Begründen wie andere Leute auch - das heißt eigentlich sogar noch mehr.

"Und warum hat die Polizei angeblich keine Handhabe mehr sobald der Alkoholfahrer in seiner Wohnung ist?" Hat sie auch nicht. Denn er fährt ja zu dem Zeitpunkt kein Auto mehr und zu hause kann er sich doch betrinken so viel er will das stört doch keinen und die Polizei hat kein Recht seine Wohnung zu betreten. Der Grund warum die Polizei alkoholisierte Fahrer anhalten darf ist ja weil sie sonst einen Unfall verursachen könnten. Wenn er aber schon zuhause angekommen ist - ja dann IST er ja schon zuhause und die Fahrt ist beendet also besteht auch keine Gefahr mehr und zuhause darf er ruhig besoffen sein.

Aber sowiso geht das dich und die Gastgeberin nix an. Allerdings kann ich die Besorgnis der Gastgeberin durchaus verstehen... schließlich würde sie sich im Falle eines Unfalls sicherlich mitschuldig fühlen, und zwar zurecht!!! Wenn sie also diese Mitschuld an einem eventuellen Unfall verhindern will, dann soll sie ihn gefälligst nicht abfüllen!!!

Wenn sie ihn so gut kennt und weiß das er immer betrunken nach hause fährt dann ist es ihre PFLICHT ihm kein Alkohol mehr zu verkaufen, ansonsten ist sie auch wirklich mitschuldig. Stattdessen verkauft ihr ihm aber den Alkohol und setzt ihm dieser Gefahr aus und wollt dann auch noch ohne jegliche rationale Begründung in seine Wohnung einbrechen??? Seit ihr des Wahnsinns? (-;


soulyna 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 02:29

Sie füllt ihn nicht ab,dass tut er selber an den Tagen an denen er volltrunken fuhr kam er schon alkoholisiert.Ausserdem ist er Alkoholiker .Oft genug werdem ihm auch Drinks ausgegeben.Nicht immer ist er mit dem Auto unterwegs und demnach darf sie ihm auch zu trinken geben. Natürlich geht das die Betreiberin nichts an,darum ging es ja auch nicht.Aber wenn jemand fast Gäste auf dem Parkplatz umrennt,ist dann doch verständlich dass man was unternimmt.

Und wer redet davon in seine Wohnung einzubrechen???Davon steht da nichts.Lies mal genau.

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Manusoptus  17.11.2011, 14:34
@soulyna

Schon klar du willst die Drecksarbeit nicht selber machen sondern willst das Andere für dich bei ihm Einbrechen (-: Aber es ist und bleibt Einbruch... auch wenn die Polizei in eine Wohnung einbricht ist es Einbruch - Polizisten sind auch nur Menschen und für sie gelten die Gesetze genauso. Wenn die Polizisten also tatsächlich das machen würden was du möchtest, wäre das tatsächlich Einbruch und die Polizisten würden ins Gefängnis kommen.

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soulyna 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 18:16
@Manusoptus

Sag mal gehts noch?Wo steht denn bitte was von einbrechen?Wie bist du denn drauf??Warum sollte ich bei dem einbrechen wollen?Wo steht das? Es steht mit keinem Wort da dass ich möchte dass die bei dem einbrechen. Kein Wort steht da von Einbruch,sondern nur die Frage ob sie bei ihm läuten dürfen um einen Test zu machen aufgrund von Zeugenaussagen. Du verdrehst eigentlich alles und es scheint als ob du überhaupt nicht richtig durchgelesen hast was da steht.

Sorry,aber deinen Antworten sind leicht lächerlich und irgendwie wirr und nicht zu der Frage passend.

Nichts für ungut

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Die Polizei darf normalerweise auch nur mit richterlichem Durchsuchungsbefehl in die Wohnung. Und es würde nichts bringen, den Test zu machen, nachdem die Person schon in derWohnung ist, da dann der Nachweis fehlen würde, dass er davor selbst mit dem Auto gefahren ist. (Wie mein Ausbilder beim Bund so schön gesagt hat: wenn die Polizei dich zwischedurch mal kurz aus den Augen verliert kann dich jeder gute Anwalt raushaun)


soulyna 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 01:56

Der Mann ist übrigens schon 2x wegen Trunkenheit aus dem Verkehr gezogen worden,hatte schon 2 mal Führerschein weg wobei er trotzdem gefahren ist.Irgendwie hat da nie jemand was gesagt,auch die Chefin nicht,eben weil er ein Stammgast und eigentlich ein armes Würstchen ist.Aber als er andere gefährdete und nachdem er 2x das Schild vor der Kneipe beschädigt hat ,hat sie dann der Polizei Bescheid gegeben.Aber wie erwähnt 2x waren sie vor seinem Haus als er schon drin war.

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Die Betreiberin kann Anzeige erstatten die Polizei darf allerdings NUR mit einem Durchsuchungsbefehl bzw. der Einwilligung der betroffenen Person die Wohnung betreten.


Manusoptus  17.11.2011, 02:17

Aha... das ja interessant, weswegen soll sie ihn denn Anzeigen? Wegen betrunkenen fahren? Und was hätte das mit der Gastgeberin zu tun? Achso du meinst weil sie ihn abgefüllt hat... stimmt, sie kann also sich selber anzeigen, sozusagen als Mitschuldige falls er jemand überfährt. Weil sie ihn ja abgefüllt hat und das obwohl sie ihn kannte und wußte das er immer mit dem Auto nach hause fährt. Allerdings wäre sich selber anzuzeigen ziemlich dumm, nicht wahr? (-:

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soulyna 
Beitragsersteller
 17.11.2011, 02:32
@Manusoptus

Dass bedeutet demnach dass kein Wirt einem Gast Alkohol geben darf weil zu befürchten ist dass er danach fährt was die Wirtin bzw.der Ausschenkende dann kontrollieren muss indem er mit jedem betrunkenen Gast rausgeht und schaut ob er fährt. Dann dürfte man eigentlich keinem Gast mehr was geben.

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Chipcore  17.11.2011, 10:17
@Manusoptus

Ich glaube sie missverstehen, es handelt sich, wenn die Betreiberin bei der Polizei das Verhalten des Alkoholikers meldet bereits um die Anzeige einer vermuteten Straftat - Straftat: Alkohol am Steuer - schon doof wenn man sich mit dem eigenen Rechtssystem nicht auskennt wa? Aber hauptsache mal seinen Senf dazu gegeben.

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