Vermutlich nicht.
Vielleicht hast du was Falsches gegessen.
MEIN Bauchgefühl hat bei meiner Oma auch mehrfach Fehlalarm gegeben, die ist fast 100 geworden.
Vermutlich nicht.
Vielleicht hast du was Falsches gegessen.
MEIN Bauchgefühl hat bei meiner Oma auch mehrfach Fehlalarm gegeben, die ist fast 100 geworden.
Weil das unter Umständen illegal sein könnte.
Da gibt's gleich eine Reihe von Gründen zu, warum das so wäre.
1: Jugendliche unter 18 sind nicht voll geschäftsfähig, sie dürfen keine Verträge abschließen. Es gibt also keine Möglichkeit für den Betreiber, mit den Jugendliche überhaupt einen rechtsgültigen Vertrag zu schließen. Damit wäre das schon mal grundsätzlich gescheitert.
2: Wäre so ein Datingportal für Personen, die auf jünger Personen stehen. Nicht Pädophile, wie in einer anderen Antwort behauptet, Pädos stehen auf Kinder, nicht auf Jugendlichen. Ist aber unter den Umständen auch nicht legal.
3: Das Datingportal kann nicht garantieren, dass es zwischen den Jugendlichen nicht zum Sex kommt. Und dann wandern die Betreiber in den Bau.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger
(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren
1.
durch seine Vermittlung oder
2.
durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit
Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.
(2) Wer eine Person unter achtzehn Jahren bestimmt, sexuelle Handlungen gegen Entgelt an oder vor einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, oder wer solchen Handlungen durch seine Vermittlung Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Im Fall des Absatzes 2 ist der Versuch strafbar.
Ein solches Datingportal wäre rechtlich mehrfach gar nicht zulässig.
1. Muss die Uhrheberrechtsverletzung nicht der TikTok'er selbst melden?
Nein, muss er nicht. Davon mal abgesehen würde sich GF auch der Urheberrechtsverletzung schuldig machen, wenn sie das von dir tolerieren würden.
Deswegen hat es doch trotzdem noch ein Urheberrecht.
Wenn GF das nicht runter nimmt, und wenn es nur zur Sicherheit ist, SCHÜTZEN die dich vor den Folgen.
Du solltest als "Danke schön!" sagen.
Und selbst wenn GF NICHT recht hat:
§1 GF hat immer Recht
§2 Sollte dies ausnahmsweise mal nicht der Fall sein, tritt automatisch §1 in Kraft.
Türkische Staatsbürger können nicht in die Türkei "fliehen", da sie türkische Staatsbürger sind.
Handelt es sich um türkische Staatsbürger ,die im Ausland einen Mord begehen, und zurück in die Türkei flüchten, würde das vermutlich wie in Deutschland gehandhabt: Deutsche werden nicht an ausländische Strafbehörden ausgeliefert. Ihnen wird in Deutschland der Prozess gemacht, falls dies möglich ist.
Das ist kompletter Blödsinn.
Wenn überhaupt, wäre das Telekinese, nicht Telepathie.
Aber weder -pathie noch -kinese funktionieren.
Wenn überhaupt, hast du den rationalen Verstand verärgert, oder Wissenschaftler.
Was du getan hast, ist abergläubischer Unfug und komplette Zeitverschwendung. Hokuspokus, tiefstes Mittelader.
Telepathie ist GEDANKENLESEN, eine Kerze hat keine Gedanken.
Wenn man etwas mit Gedankenkraft BEWEGT, ist das Telekinese.
Nichts davon funktioniert, und das Universum ist einfach nur so da. Es hat kein Bewusstsein, es interessiert sich nicht für dich.
Ja natürlich. Gerade DESHALB ja. Damit du eine Zeugenaussage machen kannst, und Einzelheiten dazu sagen kannst, mit denen der Täter dann bekannt werden könnte...
Wenn der Täter bekannt wäre, wäre eine Vorladung weniger sinnvoll...
Du musst einer polizeilichen Vorladung NICHT Folge leisten, wenn du Beschuldigter bist. Als Zeuge musst du hin.
Du musst erst hin, wenn eine Einladung vom Staatsanwalt kommt.
Wir sind nicht der Ärztliche Bereitschaftsdienst oder der Notarzt.
Rufe die 116 117 an, dort hilft man dir. Das ist der ärztliche Bereitschaftsdienst, wo Leute sitzen, die AHNUNG HABEN.
Die geben auch telefonisch Auskunft, und es kostet Nichts.
Deutschland wäre Menschenleer.
Rechte fabulieren sich immer mal gerne zusammen, es ging ohne Ausländer, und Menschen mit Migrationshintergrund. Dem ist nicht so.
Je weiter man zurückgeht, desto schwieriger wird es ohne Ausländer.
Nach dem 30jährigen Krieg zum Beispiel waren weite Teile Süddeutschlands so entvölkert, das die übrig Gebliebenen keine Überlebenschancen gehabt hätten. Es zogen Menschen aus dem Westen (Frankreich) oder Osten (heutige Tschechien, Ungarn, Balkan) nach,
Zu Beginn der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts herrschte Arbeitskräftemangel. Es kamen die Gastarbeiter. Und viele blieben.
Es kamen Menschen aus Osteuropa, aus Asien und aus dem ganzen Rest der Welt.
Wir haben heute
83,1 Millionen Menschen in Deutschland.
Davon haben 21,2 Millionen einen Migrationshintergrund. Also Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft, aber entweder erworben, oder 1 Elternteil hatte keine deutsche Staatsbürgerschaft.
Weitere 11 Millionen sind Ausländer, also ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Und die MEISTEN DAVON ARBEITEN.
Das wären 32 MILLIONEN Menschen. Und JETZT dürftest du dir das selber beantworten können.
Deutschland würd zusammenbrechen. In jeder Hinsicht. Es fehlten Arbeitskräfte, und damit Steuern und Sozialbeiträge. Und nicht so, wie die Annanase das behauptet.
Die fehlenden Arbeitskräfte: WO BITTE sollen die herkommen?
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Migration-Integration/Tabellen/auslaendische-bevoelkerung-geschlecht.html;jsessionid=777490734E6C950A5B84D2B73F0262BC.internet721
Wer mag es mir mal erklären?
Entgegen der aus dem Zusammenhang gerissenen Zitate hier, hat nicht Gottschalk mit der"Zigeunersoße" angefangen.
Thomas Gottschalk war der Meinung, dass sich der Sprachgebrauch in den letzten Jahrzehnten zwar verändert habe, dass es aber eigentlich an solchen Formulierungen nichts auszusetzen gebe: „Wenn ich einen schwarzen Menschen einen ‚Mohr‘ nenne, hat das nichts damit zu tun, dass ich auch nur ansatzweise den Respekt ihm gegenüber verliere“, so Gottschalk.
Der Begriff "Mohr" ist nicht erst seit gestern eindeutig rassistisch behaftet, egal was Gottschalk behauptet.
Und auch wenn das oft nicht erwähnt wird: Der Begriff "Mohr" stammt NICHT ausschließlich vom "Mauren" ab, sondern auch vom griechischen "moron" = Schwachkopf. Zudem hat er behauptet, durch das rassistisch empfinden "Blackfacing" habe er Rassismus am eigenen Leibe erfahren.
https://www.waz.de/kultur/fernsehen/wdr-rassismus-hallaschka-die-letzte-instanz-gottschalk-id231446943.html
Hier habe 4 Leute, die keinerlei persönliche Erfahrung mit Rassismus haben, über Rassismus geschwafelt.
Eine Online-ÜBerweisung muss am nächsten BANKARBEITSTAG auf dem Konto sein.
FREITAG bis Montag ist EIN Bankarbeitstag. Am WE wird nicht gearbeitet. Es reicht also, wenn der Betrag heute auf dem Konto ist.
Es kann aber auch schon mal länger dauern, dann ist dein Geld morgen früh drauf.
Deine Käufer werden halt noch ein bißchen warten müssen. Natürlich nimmt die Bank dich nicht ernst, wenn du schon nach wenigen stunden Panik schiebst.
Natürlich nicht.
Brauchst du eine Erlaubnis, um Wem zum Geburtstag zu gratulieren?
Ist das Selbe.
Bei einer Widmung wird übrigens nur selten der volle Name genannt!
"Ich widme dieses Buch Oma Gerlinde"
Voller Name gehört da natürlich nicht rein. Das verbietet schon der Datenschutz.
"Kontaktieren" wird man ihn ziemlich sicher NICHT.
So oder so.
FALLS er von einer Kamera gefilmt worden ist (Sofern da überhaupt eine war! Was ja nicht immer derFall ist, auch wenn das viele Jugendliche Ladendiebe das vermuten), wird er nur dann einen Strafbefehl bekommen, wenn man ihn identifiziert hat. Was nur dann möglich wäre, wenn er dort persönlich bekannt wäre.
Das ist aber extrem unwahrscheinlich,.
Außerdem müsste man die Bänder erst al AUSAWWERTEN, was eigentlich nur DANN macht, wenn man weiß, dass etwas vorgefallen ist. Wenn du also nicht sofort gestellt worden bist, wird man dich aus den genannten Gründen gar nicht kontaktieren.
Und das etwas fehlt, fällt vielleicht mal bei der Jahresinventur auf.
FALLS diu also so bekannt bist, dass du zweifelsfrei !!!! identifiziert werden kannst,
was praktisch unmöglich ist, kann so ein Strafbefehl schon mal etliche Monate auf sich warten lassen.
Sicher geht das. Und bei so wenig Fahrpraxis ist das auch empfehlenswert.
die 'Aussage in anderen Antworten "Du kannst doch fahren!" ist grob fahrlässig und FALSCH.
Dir fehlt die Praxis. Such dir eine Fahrschule die den Lappen einkalkuliert und dir Stunden gibt, die die für den Alltag fitmachen.
Ich bin kein Anwalt, sondern lediglich informierter Laie.
Nach meiner Ansicht kommt hier der "Behandlungsvertrag" bzw "Dienstvertrag" des BGB zustande.
§611 und folgende.
Insbesondere kommt hier
https://dejure.org/gesetze/BGB/630f.html
zum Tragen. In keinem der zugehörigen § wird auf eine ausschließlich Gültigkeit der Gesetze auf ÄRZTEBezug genommen. Es weird immer vom "Behandelnden" gesprochen, dies schließt meiner Ansicht nach auch Heilpraktiker mit ein.
Demnach wäre auch der Heilpraktiker zu einer umfassenden Auskunft und Herausgfabe der Patientenakte ohne geschwärzte Teile verpflichtet.
Es ist auch gar nicht nachvollziehbar, warum ein Privatunternehmer Vertragsteile oder sonstige Inhalte die mit dem Vertrag zu tun haben, vor dem Vertragsnehmer geheim halten darf.
Eine medizinische Behandlung ist kein Voodoo (Wobei das bei Heilpraktiker mitunter doch so scheint....). Behandlungsdetails sind im Interesse des Patienten, es gibt keine seriösen Grund, da etwas zu schwärzen.
Ihr solltet den Heilpraktiker unter Verweis und Androhung von Rechtsfolgen auf vollständige, ungeschwärzte Herausgabe der Akte auffordern, mit Fristsetzung von 2 Wochen.
Danach zum Anwalt.
UND natürlich den HP wechseln. Und zwar SCHNELLSTENS.
Eventuell kann auch der Hausarzt die Patienakte anfordern, das solltet ihr mit dem klären.
Normalerweise macht man so was über den Haupthahn.
Allerdings weiß dein Vermieter oder eventuell oder Handwerker besser, wo der ist.
Wir wissen leider nicht, wozu du das Wasser abstellen musst. Normalerweise ist das Sache des Vermieters oder des Handwerkers, falls es darum geht, das zu machen.
Je nach Arbeiten oder Grund musst du natürlich ALLES zudrehen,
Die Bank interessiert es nicht ,wieviel Steuern du bezahlst. Die wollen wissen, wasdu VERDIENST.
Das Fianzamt hat mtit deinem Kredit rein GAR NICHTS zu tun.
Die Bank will die Lohnsteuerabrechnung wegen deines VERDIENSTES, nicht wegen der Steuer... DIE stehen da übrigens auch drauf, also will die Bank doppelt Nix vom FA.
Normalerweise werden aber Lohnabrechnungen angefragt, kommt aber im Prinzip auf das Selbe raus.
Guten Morgen.
Feuerwerk ist ja so was von Gestern!
Die Chinesen haben Feuerwerk erfunden, und jetzt erfinden sie das Feuerwerk neu.
Für mich eine absolute Alternative:
https://www.youtube.com/watch?v=lnoUaIjVokM
Besser ist das mit Drohnen: 526 LED-bestückte Drohnen, China
https://www.youtube.com/watch?v=HgQuZhogxmo
1374 Drohnen:
https://www.youtube.com/watch?v=_U6jIYroUck
https://www.youtube.com/watch?v=4mHDDG3FCjs
1500 Drohnen
https://www.youtube.com/watch?v=KhDEEN4gcpI
Feuerwerk ist ja SO WAS von Gestern!
1.: Ein Kind ist er st ab 7 eingeschränkt geschäftsfähg. Bis dahin kann es keinerlei REchtsgeschäfte eingehen. Dazu gehören auch Sachbeschädigungen, bzw deren Regelung.
2.: Ist die Schlage hier eh eindeutig: Dein Kind wurde von einem herabfallendne Glass getroffen, das dann in die Scheibe. fiel. Es hat den Schaden nicht mal FAHRLÄSSIG verursacht, geschweige denn vorsätzlich.
3.: Hat ein Geschäft sowieso eine Versicherung für solche Sache.
Du oderdein Kind hat als DREI MAL nocht für den Schaden auf zu kommen.
Allerdings frage ich mich, wo das Glas herkommt, die fallen nichteinfach irgendwo runter. Und wieso dir die Verletzung deines Kndes nicht mehr am Herzen liegt, als dieser dämliche Schaden.
ICH würde fragen, wer für die Verletzung meines KINDES aufkommt, nicht für den Schaden...
Der Schaden ist Sache des Marktes.
Wann es tatsächlich eine Sucht ist, darüber streiten sich die Fachleute. Es gibt durchaus welche, die setzen die Grenze breits bei 1 Flasche Bier oder 1 Gals Wein an, wenn ma ndas, warum auch immer, jeden Tag benötigt. Sei es als "Ritual" oder aus Gewohnheit. (Feierabendbier). Die Meisten setzen die Grenze bei 2 oder Mehr Falschen an.
Als trockener Alkoholiker kann ich aber mit Bestimmtheit sagen: Jeden Tag 1 Falsche Bier ist eventuell noch keine Abhängigkeit, vielleicht aberauch doch. In jedem Fall ist die Gefahr hier groß, da rein zu geraten und abhängig zu werden. Das tägliche Bier wird viel zu leicht genommen....