Darf mir mein Vater meine Sachen wegnehmen obwohl ich schon ausgezogen bin?

5 Antworten

`Das können nur Deine Grosseltern mit Deinem Vater klären. Gibt er sie nicht her, dann weisst Du wenigstens, dass Du die richtige Entscheidung getroffen hast von dort auszuziehen.

wenn du sie tatsächlich vom eigenem Geld gekauft hast muss er sie dir aushändigen, alles andere wäre diebstahl

dein Vater ist vermutlich Sorgeberechtigt und kann die Sachen bei sich behalten. Er ist lediglich für deinen Unterhalt zuständig, er muss also dafür sorgen, dass du mit allem Lebensnotwendigen versorgt bist. Eine Playstation ist nicht lebensnotwendig. Du kannst dir moderierend das Jugendamt zur Hilfe holen, denn man darf durchaus hinterfragen wie sinnvoll die Maßnahme ist. Aber rein rechtlich hast du keine Chance.


suumcuique5786  26.06.2024, 20:25

laut dem FS ist die playstation tatsächlich sein eigentum - also vom eigenem geld gekauft und in dem fall muss der Vater sie aushändigen

0
Sanja2  26.06.2024, 20:25
@suumcuique5786

das ist Quatsch, denn erzieherische Maßnahmen haben nichts mit Eigentum zu tun.

0
suumcuique5786  26.06.2024, 20:27
@Sanja2

erzieherische Maßnahmen kann der vater aber nur wirken wenn das kind auch bei ihm lebt und auch dann nur in einem angemessenem zeitlichem rahmen - nach beschriebener Situation ist das nicht der fall

0
Sanja2  26.06.2024, 20:28
@suumcuique5786

man kann erzieherisch durchaus auch aus der Entfernung wirken. Und ob der Rahmen zeitlich unangemessen ist, kannst du doch nicht beurteilen. Du weißt doch gar nicht was zu der ganzen Geschichte geführt hat.

0
suumcuique5786  26.06.2024, 20:35
@Sanja2

Nein das funktioniert ebenso nicht kommt man vor keinem Gericht in deutschland mit durch.

Jedes Familiengericht wird sagen sie haben zugestimmt das ihr Kind bei ihren Eltern lebt, das Kind ist damit auch einverstanden, die Erziehungsvollmachten obliegen somit den Großeltern.

dazu kommen schon 2 wochen räumliche trennung - keine erziehungsmaßnahme ist der tat angemessen wenn sie auch nur über 1 woche hinaus geht, da existiert kein lerneffekt

0

Nein, du kannst nichts machen - und dein Vater hat das Aufenthaltsbestiummungsrecht, er kann dich also problemlos nach Hause zitieren.


suumcuique5786  26.06.2024, 20:26

auch das ist auschal so nicht korrekt

spätestens mit dem 14. lebensjahr entscheidet das kind selbst wo es leben möchte.

0

Hast du die "Sachen" mit deinem eigenen Geld selber gekauft ?

Wenn ja, muss er dein Eigentum rausgeben, wenn nicht, kann er sein Eigentum in der Badewanne versenken, wenn er Lust dazu hat.

Übrigens kann dein Vater dich sofort wieder nach Hause holen, solange das alles nicht mit dem Jugendamt und dem Familiengericht abgeklärt ist.


Sanja2  26.06.2024, 20:22

das ist Quatsch, solange der Fragesteller unter 18 ist kann der sorgeberechtigte oder erziehungsberechtigte solche erzieherischen Maßnahmen entscheiden.

0
Krawallbotz  26.06.2024, 20:23
@Sanja2

Wenn der FS die Dinge von seinem eigene Geld gekauft hat, ist es sein Eigentum, denn der Vater hat bei Kauf seine Zustimmung hierzu gegeben

0
Sanja2  26.06.2024, 20:25
@Krawallbotz

dennoch hat der Vater das Recht erzieherische Maßnahmen zu ergreifen und darf ihm diese Dinge wegnehmen.

0
Krawallbotz  26.06.2024, 20:26
@Sanja2

Dann soll er mal die "erzieherischen Maßnahmen" dem Jugendamt erklären.

Hier geht es um Machtdemonstration und um nichts anderes !

0
Sanja2  26.06.2024, 20:27
@Krawallbotz

das ändert nichts daran das es sein Recht ist. Außerdem weißt du nicht ob es um Machtdemonstation geht. Könnte auch um einen zu hohen Medienkonsum gehen.

0
Krawallbotz  26.06.2024, 20:32
@Sanja2

Somit ist es perfekt, dass der FS ausgezogen ist.

Wenn ein Elternteil seinem Kind sein Eigentum vorenthält, ist es ein riesen A.... und hat den Namen Vater nicht verdient.

Genau so meinte die Mutter meines Stiefsohnes handeln zu müssen, als er zu meinem Mann und mir zog und ab diesem Tag hat die Frau das Privileg "Mutter" verloren.

Sie spielt in seiner Gefühlswelt keinerlei Rolle mehr.

0