Darf mir ein Lehrer diese Strafaufgabe geben?
Heute in der Pause sind wir zu einem Spielplatz gegangen, der direkt neben der Schule ist. Man könnte sogar denken, dass er dazu gehört, er ist aber nicht mehr auf dem Schulgelände. Trotzdem halten sich einige Schüler dort manchmal auf. Als wir dann heute von einem Lehrer dort gesehen wurden, wurde uns später gesagt wir sollen die komplette Schulordnung (4-5 Seiten) 20 mal abschreiben. Das heißt das wären dann ca. hundert Seiten wenn man es mit Hand schreibt und dies sollen wir bis nächsten Montag also in 3 Tagen schaffen. Dazu kommt, dass wir in der nächsten Woche jeden Tag mindestens einen Test schreiben, also würde ich das auf keinen Fall schaffen. Ich wollte mal fragen was ihr darüber denkt und ob ihr wisst ob ein Lehrer das machen darf oder ob es da irgendwann nicht mal eine Grenze gibt. Danke im voraus.
17 Antworten
Hallo,
auch, wenn der Spielplatz an die Schule grenzt, habt Ihr natürlich unerlaubt das Schulgelände verlassen. Ich denke aber, dass diese 100-seitige Strafarbeit, falls sie gerechtfertigt ist, jedes vertretbare Maß übersteigt. Ob das ernst gemeint war, ist fraglich. Es ist mir nicht ganz klar, wer die Aufgabe gestellt hat.
Wendet Euch auf jeden Fall an Euren Klassenlehrer, Vertrauenslehrer und/ oder Schulsozialarbeiter. Schlagt evtl. vor, die Schulordnung einmal abzuschreiben oder eine sinnvolle Arbeit zu erledigen, z.B. den Schulhof/ die Pausenhalle zu säubern, Fahrräder zu beaufsichtigen oder aufzuräumen, und haltet Euch künftig an die Regeln.
Eine absolut sichere Auskunft zu pädagogischen Maßnehmen kann nur die Schulleitung und das staatliche Schulamt geben.
Alles Gute.
Hallo,
die Schulordnung abschreiben ist wohl nicht zuläsdig, da Strafen verboten sind.
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50-mal den Satz „Ich darf nicht schwätzen“ auf ein Blatt Papier zu schreiben zählt zu den mechanischen Strafarbeiten und ist ebenfalls entwürdigend.
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Quelle:
http://focus.de/familie/schule/paedagogik/kampfzone-klassenzimmer-disziplin_id_1807101.html
Ihr dürft dennoch nicht das Schulgelände verlassen, da die Lehrer die Aufsichtspflicht haben.
Sollte euch etwas geschehen, seid ihr nicht versichert.
Wegen der Strafarbeit solltest Du mit Deinen Eltern reden.
Meines Wissens sind solche Strafen nicht zulässig. Stumpfes Abschreiben hat keinen Sinn. Bei einer Strafe sollte man sich mit seinem Fehler auseinandersetzen, also z.B. einen Aufsatz schreiben.
Nein das ist zuviel, mach es einfach dir kann eigentlich nix passieren
Ganz grundsätzlich wäre das Abschreiben der Schulordnung in eurem Fall ein erlaubtes Mittel, da ihr gegen die Schulordnung verstoßen habt. Die Strafe steht somit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Verstoß.
Dass ihr sie - zum besseren Einprägen - auch mehrmals abschreiben sollt, wäre ebenfalls noch zu rechtfertigen. Eine vertretbare Anzahl wäre in meinen Augen 3-5 Mal.
Ein 20-maliges Abschreiben ist hingegen nicht verhältnismäßig und stellt eine ungerechtfertigte Härte dar.
Mein Vorschlag wäre, dass ihr die Strafarbeit in dem erwähnten vertretbaren Rahmen anfertigt, und euch dann von euren Eltern eine Bescheinigung schreiben lasst, in der sie bekunden, dass sie das 20-malige Abschreiben für unzumutbar halten.
Sollte das eine weitere Strafe nach sich ziehen, wäre zunächst der Weg eurer Eltern zum Schulleiter und dann - wenn keine Einsicht geschieht - zur Schulaufsichtsbehörde zu erwägen.