Darf mir ein Lehrer diese Strafaufgabe geben?

17 Antworten

Hallo,

auch, wenn der Spielplatz an die Schule grenzt, habt Ihr natürlich unerlaubt das Schulgelände verlassen. Ich denke aber, dass diese 100-seitige Strafarbeit, falls sie gerechtfertigt ist, jedes vertretbare Maß übersteigt. Ob das ernst gemeint war, ist fraglich. Es ist mir nicht ganz klar, wer die Aufgabe gestellt hat.

Wendet Euch auf jeden Fall an Euren Klassenlehrer, Vertrauenslehrer und/ oder Schulsozialarbeiter. Schlagt evtl. vor, die Schulordnung einmal abzuschreiben oder eine sinnvolle Arbeit zu erledigen, z.B. den Schulhof/ die Pausenhalle zu säubern, Fahrräder zu beaufsichtigen oder aufzuräumen, und haltet Euch künftig an die Regeln.

Eine absolut sichere Auskunft zu pädagogischen Maßnehmen kann nur die Schulleitung und das staatliche Schulamt geben.

Alles Gute.

Hallo,

die Schulordnung abschreiben ist wohl nicht zuläsdig, da Strafen verboten sind.

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50-mal den Satz „Ich darf nicht schwätzen“ auf ein Blatt Papier zu schreiben zählt zu den mechanischen Strafarbeiten und ist ebenfalls entwürdigend.

...

Quelle:

http://focus.de/familie/schule/paedagogik/kampfzone-klassenzimmer-disziplin_id_1807101.html

Ihr dürft dennoch nicht das Schulgelände verlassen, da die Lehrer die Aufsichtspflicht haben.

Sollte euch etwas geschehen, seid ihr nicht versichert.

Wegen der Strafarbeit solltest Du mit Deinen Eltern reden.


PlanckEinstein  24.11.2016, 18:02

", da Strafen verboten sind."

?

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Meines Wissens sind solche Strafen nicht zulässig. Stumpfes Abschreiben hat keinen Sinn. Bei einer Strafe sollte man sich mit seinem Fehler auseinandersetzen, also z.B. einen Aufsatz schreiben.

Nein das ist zuviel, mach es einfach dir kann eigentlich nix passieren

Ganz grundsätzlich wäre das Abschreiben der Schulordnung in eurem Fall ein erlaubtes Mittel, da ihr gegen die Schulordnung verstoßen habt. Die Strafe steht somit in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Verstoß. 

Dass ihr sie - zum besseren Einprägen - auch mehrmals abschreiben sollt, wäre ebenfalls noch zu rechtfertigen. Eine vertretbare Anzahl wäre in meinen Augen 3-5 Mal.

Ein 20-maliges Abschreiben ist hingegen nicht verhältnismäßig und stellt eine ungerechtfertigte Härte dar.

Mein Vorschlag wäre, dass ihr die Strafarbeit in dem erwähnten vertretbaren Rahmen anfertigt, und euch dann von euren Eltern eine Bescheinigung schreiben lasst, in der sie bekunden, dass sie das 20-malige Abschreiben für unzumutbar halten.

Sollte das eine weitere Strafe nach sich ziehen, wäre zunächst der Weg eurer Eltern zum Schulleiter und dann - wenn keine Einsicht geschieht - zur Schulaufsichtsbehörde zu erwägen.