Darf mich mein Chef zu Gesellenprüfung nicht Anmelden?
Mich interessiert es ob mir mein Chef die Anmeldung für die Kommende Gesellenprüfung verweigern darf wenn ich meine Fachberichte nicht vollständig habe. (Einfachere Erklärung: Mein Chef will mich für die Gesellenprüfung nicht anmelden wenn ich meine Fachberichte nicht habe)
Meines wissens nach sind Fachberichte nicht relevant für die Anmeldung oder der Gesellenprüfung da die ja je nach Betrieb gefordert werden oder nicht.
Ich bitte um schnelle Antwort wenn möglich mit Link wo es genauer erklärt wird etc.
3 Antworten
Gemäß des Bundesbildungsgesetzes sind während der gesamten Ausbildung Berichtshefte zu führen, sie dienen als Ausbildungsnachweise, welche zur Anmeldung zur Gesellenprüfung vorzulegen sind.
"Die Führung des Ausbildungsnachweises ist gemäß § 39, Absatz 1, Ziffer 2 BBiG und § 36, Absatz 1, Ziffer 2 HwO Zulassungsvoraussetzung für die Gesellenprüfung."
Hier kannst du alles nachlesen:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/
Insofern kann ich dir nur raten, die fehlenden Berichte schnellstmöglich zu erstellen und deinem Chef zum Abzeichnen zu geben, damit er dich zur Gesellenprüfung anmelden kann.
P.S.: lediglich die Art der Berichtsführung kann abweichen, zum Beispiel ist inzwischen auch die digitale Form möglich, aber vollständig müssen sie sein.
Du musst die berichst hefte vorlegen sonst gibt es keine Zulassung das ist damit gemeint!aber um sicher zu gehen würde ich bei der Kammer selber nachfragen den es kann ja sein das diese berichte vorgelegt werden soll Wen das nur für die Firma intern aber ist darf dein Chef das nicht verweigern!
Zb in meinen Berichts heften wurde auf der Rückseite was zu den Thema gezeichnet und dazu eine Erklärung die Woche vorher oder danach Geschrieben! Ohne Berichtshefte keine Zulassung für die Prüfung!
jede kammer hat eine azubei wart den kannst fragen?
aber du kannst auch die prüfungsodrung selbst lesen?
dort steht alles über das bereichtsheft?
wenn du über all sehr gute noten hast wird es wohl nicht so schlimm werden? aber wenn mehrer dinge zusammen kommen dann werden die kammern schnell nein sagen, denke ich mal?
was meinst du mit wenn mehrere dinge zusammen kommen?
aber das beantwortet meine Frage nicht ob Fachberichte Prüfungs relevant sind :/
Genau das ist der Punkt. Dazu müsstest Du in die Prüfungsordnung schauen oder in die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Wenn es für die Prüfung Voraussetzung ist, dass Du einen schriftlichen Nachweis dafür zu erbringen hast, überhaupt ausgebildet worden zu sein, dann werden die von Dir genannten Fachberichte genau dieser Beweis für die erfolgte Ausbildung sein.
es gibt überall auch einen ermessen spielraum der prüfer dazu wird unter anderem das berichtsheft angeschaut?
Ich habe da was gefunden:
Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den schriftlichen Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.
aber das beantwortet meine Frage nicht ob Fachberichte Prüfungs relevant sind :/
trotzdem danke für die Hilfe