Darf mich mein Arbeitgeber zwingen eine App auf mein Telefon zu installieren?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Schlicht und ergreifend - hinsichtlich Deines privaten PC's bzw. Smartphones darf sich der AG das vielleicht wünschen - aber Du musst garantiert nicht irgendwelche Apps herunterladen bzw. dieser Anweiseung Folge leisten.

Und auch eine "flexible" Dienstplanung musst Du nicht einfach mal eben so akzeptieren - denn Du musst als AN nicht "rund um die Uhr" parat stehen :

https://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/arbeitsrecht/kurzfristige_dienstplanaenderung

Grundsätzlich gilt: Der einmal vereinbarte Dienstplan kann von Ihrem Chef nicht so einfach geändert werden.

Spontane Dienstplanänderung nur mit angemessener Vorankündigungsfrist

Durch das Aushängen oder die anderweitige Bekanntgabe des Dienstplans übt Ihr Arbeitgeber sein Weisungsrecht gemäß § 106 S. 1 Gewerbeordnung (GewO) aus. Ist der Dienstplan einmal veröffentlicht, kann er grundsätzlich nicht einfach so wieder abgeändert werden. Immerhin hat der Arbeitgeber das Privatleben seiner Angestellten zu berücksichtigen und gerade die Arbeit nach Schichtplan erfordert eine langfristige Planung.

Zwar gibt es keinen Paragrafen, der eine angemessene Vorankündigungsfrist für Angestellte aller Art regelt, doch gilt das Urteil vom Arbeitsgericht Berlin hier als wegweisend (Urteil vom 5. Oktober 2012, Az. 28 Ca 10243/12). Dieses erachtet eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen als angemessen und bezieht sich dabei auf die gesetzliche Vorwarnfrist für Teilzeitangestellte, die „Arbeit auf Abruf“ leisten (§ 12 Abs. 2 Gesetz für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge).


Royalmuvo 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 01:10

Vielen lieben Dank. :-)

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Ich weiss ja nicht, was diese App alles kann und was das alles überhaupt soll, aber das klingt schon sehr nach Überwachung und Eingriff in die Privatsphäre. Solltet Ihr einen Betriebsrat haben, solltest Du dich an den wenden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der dieser Sache zugestimmt hat.

Der Arbeitgeber kann überhaupt nicht verlangen, dass Du irgendwas auf deinen privaten Geräten installierst. Ebenso kann er auch nicht verlangen, dass Du solche Geräte, die er dir zur Verfügung stellt, privat benutzt oder außerhalb deiner Arbeitszeiten eingeschaltet hast.


Royalmuvo 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 01:40

gute Idee. Wir werden das mal so angehen.

Es geht um die Problematik noch schneller die Arbeits- und Dienstpläne unter das Volk zu bringen.

Leider ist es so, dass wir permanent neue Änderungen im Plan gibt und die Kommunikation dort jeweils kränkelt. Deswegen solche Stasi Methoden.

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leseratten1  13.07.2019, 11:39
@Royalmuvo

Wenn es nur um die Verteilung von Dienstplänen geht, könnte man Emails schicken oder mit Dateifreigaben (Nextcloud, selfhosted) arbeiten.

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Mike6969  13.07.2019, 13:29
@leseratten1

Eben. Also geht es seinem Arbeitgeber um mehr, als nur Dienstpläne zu verteilen.

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er muss dir ein arbeitshandy bereitstellen und das darfst du dann auch nach der arbeitszeit ausschalten


Royalmuvo 
Beitragsersteller
 13.07.2019, 00:56

Ok und dort kann er dann im Rahmen meiner Dienstzeit den Standort überwachen? Erforderlich ist das arbeitsmäßig nicht, weil sich mein Standort ja nicht verändert.

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Dimido  13.07.2019, 01:24
@Royalmuvo

Den Standort kann er nicht überwachen. Diese Leistung gibt der Dienstanbieter nicht weiter.
Bei einem ausgeschaltetem Gerät ist die Standortprüfung nicht möglich.

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