darf meine Lehrerin diesen Notensprung machen?

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Notensprung an sich ist natürlich erlaubt. Du kannst auch von einer 1 auf eine 5 abstürzen von Halbjahr zu Halbjahr. Aber:

Eine 6 im mündlichen? Bei entsprechender Beschwerde bei der zuständigen Behörde unhaltbar, wenn du nicht die ganze Zeit gefehlt hast. Ein Vokabeltest kann die mündliche Note nicht derart maßgeblich beeinflussen, weil es sich eben um die MÜNDLICHE Note handelt und schriftliche Bewertungen in Form von Tests hier nur in gewissem Maße einfließen dürfen.

ABER: Ob dann aus deiner Note etwas besseres als 4 wird, steht natürlich auf einem anderen Blatt. Schriftlich 2, 3, 4 und beispielsweise mündlich 5 kann ja auch auf eine 4 hinaus laufen. Falls du ausrechnen kannst, dass mit einer 5 im mündlichen auf jeden Fall eine bessere Note rauskommen müsste, dann:

Ich würde nochmal mit der Lehrerin reden. Wenn sie dann nicht einsichtig ist, würde ich mit einer Beschwerde bei der Behörde drohen. Mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit wirst du dich spätestens dann nicht mehr wirklich an die Behörde wenden müssen.


misterExplosiv  20.07.2012, 10:59

Ich denke nicht, dass die ihre Meinung ändern wird, es ist größtentreils ihr ermessen welche Noten du bekommst, Ich denke eher dass sie es nichjt so toll finden wird wenn du dich bei einer BEHÖRDE bei ihr beschwerst und dich nächstes Schiuljahr ganz genau testen wird.

Lass dir doch mal deine Noten geben und rechne nach.

0
nephalym  20.07.2012, 11:04
@misterExplosiv

Liebe SchülerInnen, eine 6 kann man als Lehrperson kaum rechtfertigen. Was soll denn eine mündlich "ungenügende" Leistung sein? Nein, nein, im Zweifel keine Chance als Lehrperson. Die meisten LehrerInnen sind da nach meiner Erfahrung über Drohungen auch ganz schnell beeinflussbar.

Und dass du danach Angst haben müsstest, dass dann demnächst ganz genau hingeschaut wird, ist auch quatsch. Im Gegenteil: Wenn eine Lehrperson im Hinterkopf hat, dass es schwierig werden könnte, wenn du eine schlechte Note bekommst, dann wird sich das wahrscheinlich eher positiv auswirken.

0

Jetzt kannst du erstmal sowieso nichts mehr wegen der Note machen, da die Note ja steht! Klar könntest du gegen deine Note gerichtlich vorgehen, allerdings dauert das und kostet auch eigentlich nur Nerven und Geld. Red nochmal mit den Lehrer darüber, und hoffe das du ihn nächstes Jahr nicht mehr hast!


Leijona  20.07.2012, 11:05

Das ist falsch, wäre die Note falsch berechnet worden wird ein neues Zeugnis ausgestellt ;)

Sprich: bekommt man eine 4 eingetragen, hat aber nachweislich eine 2, wird dir natürlich ein neues Zeugnis ausgestellt. Hier aber scheint die Note gerechtfertigt. Wie schon gesagt, kann die Note von 2,5 (die damals zu einer 2 gemacht wurde) auf 3,5 gerutscht sein, das wäre gerade mal eine Note schlechter, aber am Ende sichtbar in 2 Noten

0

Grundsätzlich darf deine Lehrerin diesen Notensprung machen, sonst könntest du ja in einem Halbjahr mit Zwei abschliessen und dann im nächsten Halbjahr nur Sechsen schreiben und du hättest trotzdem eine 4..... Allerdings ist eine Vier, wenn deine Noten sich so darstellen, wie du es beschreibst nicht in Ordnung. Rede mit deinem Vertrauenslehrer oder Klassenlehrer ob das so in Ordnung ist.

ja, wenn du dich besonders verschlechterst. es könnte aber sein, dass du im 1.HJ z.b. eine 2,4 hattest (oder 2,5) und du dich so verschlechtert hast, dass es ,,gerade so" für eine 4 reicht (z.b. 3,6 (oder 3,5))

Das Jahreszeugnis (2.HJ) is volkommen unabhängin von den Noten die du auf dem Halbjahreszeugniss hattest. (in Manchen Schulen u nd den niedrigeren klassen wird das Halbjahreszeugniss deswegen auch HalbjahresINFORMATION genannt)

Kann ich nur sagen Pech gehabt ;)

Sie darf schon. Wenn du die Note nicht gerecht findest, kannst du versuchen mit ihr zu sprechen. Aber die Muendliche Note besteht ja nciht nur aus einem Test. Wenn du dich auch meldest, kann das doch keine 6 sein. Versuche sachlich mit ihr darueber zu reden.