Darf meine Lehrerin das?
Ich hatte letztes Jahr ein Schulwechsel und deshalb war ich ungefähr für 2 bis 3 Wochen nicht in der schule jetzt bin ich natürlich auf einer aber ich habe wo ich anfangs auf die schule gekommen bin viel gefehlt und deswegen erwartet sie jetzt das wenn ich auch nur ein Tag gefehlt habe einen ärztlichen Attest darf sie überhaupt sowas verlangen nur weil ich letztes Halbjahr 17 tage gefehlt habe
6 Antworten
Ich hatte letztes Jahr ein Schulwechsel und deshalb war ich ungefähr für 2 bus 3 Wochen nicht in der schule jetzt bin ich natürlich auf einer aber ich habe wo ich anfangs auf die schule gekommen bin viel gefehlt und deswegen erwartet sie jetzt das wenn ich auch nur ein Tag gefehlt habe einen ärztlichen Attest darf sie überhaupt sowas verlangen nur weil ich letztes Halbjahr 17 tage gefehlt habe
JA, ...
.. jede Schule darf eine Attestpflicht in der Klassenkonferenz beschließen! Egal ob nach 10, 15, 20 oder erst nach 40 Fehltagen. Hier entscheidet die Konferenz, ob sie eine Attestpflicht beschließen möchte oder nicht.
Es gibt Schulen, da wird eine Attestpflicht und/oder ein OWI-Verfahren eigentlich nie gestartet. Andere Schulen sind da konsequenter und achten viel mehr auf die Thematik.
Ja, und wenn es nicht weniger wird, wird in der Regel amtsärztliche Attest Pflicht verhängt. Das ist nicht mehr lustig dann.
Ja, das darf sie! Bei 17 Tagen in einem Halbjahr wird das auch höchste Zeit!
P.S.: ein zukünftiger Arbeitgeber dürfte das übrigens auch verlangen!
Wer 20 Tage innerhalb eines Schuljahres fehlt, erhält ab diesem Tag eine Attestpflicht und muss künftig bereits ab dem ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Bei längeren Ausfällen (z.B. Krankenhausaufenthalt, chronische Krankheiten, etc.) kann auch eine individuelle Regelung getroffen werden
Gute Besserung.
Ja, die Klassenkonferenz darf natürlich eine Attestpflicht beschließen.
Es waren 17 Tage und kein ganzes Schuljahr sondern ein halbes