Darf meine Heimleitung mir mein Ausbildungsgehalt verweigern?

5 Antworten

Du bist verpflichtet ein Gewissen Anteil von deinem Einkommen abzugeben. Je nach Kommune zwischen 50 und 75%. Ganz einbehalten dürfen sie es nicht. Selbst wenn hohe Forderungen auf dich zukommen werden

Heimbewohner werden zur Kasse gebeten. Bis zu 75% des Einkommens werden für die Unterbringung einbehalten.

Dieses Unrecht hat man erkannt und beabsichtigt das zu ändern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Mit den wenigen Infos würde ich sagen, nein das dürfen sie nicht.

Dein Gehalt hast du dir mit deiner Arbeit verdient und das hat nichts mit einer Anzeige zu tun.

Nein ab den 14 Lebensjahr darf das Heim garnichts mehr

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Munga01  20.10.2021, 09:44

Die dürfen so Einiges und das bis zum 18. Geburtstag.

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Ich hab selber entschieden mit dem 14 Lebensjahr das Heim zu verlassen ohne das irgendwer was machen konnte da ich das Recht hatte mit 14 kannst du selber entscheiden


Morticia20  20.10.2021, 11:47

Und wo bist du dann mit deinen 14 Jahren hingegangen? Wo hast du gewohnt?

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