Darf meine Heimleitung mir mein Ausbildungsgehalt verweigern?
Ich bin 17 Jahre und wohne im heim und habe meine Ausbildung begonnen. Kurz vor meinem ersten Gehalt hab ich eine Anzeige bekommen und jetzt wurde mir gesagt dass ich vorraussichtlich bis zur Gerichtsverhandlung kein Gehalt aufs Konto bekomme. Darf die Heimleitung mir einfach das Gehalt streichen?
Lg
5 Antworten
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Du bist verpflichtet ein Gewissen Anteil von deinem Einkommen abzugeben. Je nach Kommune zwischen 50 und 75%. Ganz einbehalten dürfen sie es nicht. Selbst wenn hohe Forderungen auf dich zukommen werden
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Heimbewohner werden zur Kasse gebeten. Bis zu 75% des Einkommens werden für die Unterbringung einbehalten.
Dieses Unrecht hat man erkannt und beabsichtigt das zu ändern.
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Mit den wenigen Infos würde ich sagen, nein das dürfen sie nicht.
Dein Gehalt hast du dir mit deiner Arbeit verdient und das hat nichts mit einer Anzeige zu tun.
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Nein ab den 14 Lebensjahr darf das Heim garnichts mehr
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Ich hab selber entschieden mit dem 14 Lebensjahr das Heim zu verlassen ohne das irgendwer was machen konnte da ich das Recht hatte mit 14 kannst du selber entscheiden
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Zuerst bei einem Freund und irgendwann dann bei den Eltern
Und wo bist du dann mit deinen 14 Jahren hingegangen? Wo hast du gewohnt?