darf mein vater meine post aufmachen und lesen?

40 Antworten

Er darf das natürlich nicht! Das Briefgeheimnis gilt auch für ihn. Sprich ihn erstmal darauf an und fordere ihn auf, Dir Deine Briefe künftig ungeöffnet auszuhändigen. Mach ihm klar, dass es nicht nur Folgen für Dich hat, wenn Du ev. Fristen versäumst, sondern dass er sich strafbar macht.

Im Strafgesetzbuch: § 202

Verletzung des Briefgeheimnisses.(1) Wer unbefugt1. einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder 2. sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.

(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.


nw57west 
Beitragsersteller
 03.08.2010, 11:41

aber wie könnte ich es eventuell beweisen das er meine post öffnet und wegschmeisst???

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Nein, das darf er nicht.Er verstößt gegen das Briefgeheimnis. Davon mal ganz abgesehen brauchst Du doch die Unterlagen! Ich würde ihn wirklich mal fragen warum er das macht.Vielleicht reicht es ja ihm zu sagen Du möchtest gern Deine Post selbst ausgehändigt bekommen

Beantrage ein Postfach, dann hast Du zukünftig Deine Ruhe.

Dein Vater darf das selbstverständlich nicht, ist nur die Frage, ob Du ihm das verständlich machen kannst.

es gibt ein so genanntes Briefgeheimnis! Es handelt sich um Deine private Post und die darf Dein Vater nicht öffnen! Ich würde an Deiner Stelle nicht gleich mit einer Anzeige kommen, das sorgt nur für schlechte Stimmung! Sag ihm klipp und klar dass das Deine Post ist und dass er gefälligst die Finger davon lassen soll! Ansonsten richte Dir doch bei der Post ein Postfach ein, so kannst Du das ganze ohne Ärger umgehen!

darf er nicht das fällt unter das Briefgeheimnis ausserdem bist du Volljährig. Du musst unbedingt mit ihm darüber sprechen du verlierst wichtige Daten und einen menge Zeit