Darf mein Vater meine Briefe öffnen und lesen?

9 Antworten

Ich habe das dazu gefunden:

https://link.springer.com/article/10.1007/s00350-021-6064-y

Zusammenfassung
1. Die sorgeberechtigten Eltern können das Einsichtsrecht in die Patientenakte ihres minderjährigen Kindes gem. 630g Abs. 1 BGB aufgrund der ihnen zustehenden Personensorge im eigenen Namen geltend machen.
2. Das Akteneinsichtsrecht der sorgeberechtigten Eltern ist kein Fall der Gesamtvertretung gem. 1629 Abs. 1 BGB.
3. Dem Einsichtsrecht der sorgeberechtigten Eltern kann die berufsrechtlich verankerte und strafbewehrte Schweigepflicht des Behandelnden nicht entgegengehalten werden, wenn der Sorgeberechtigte hinsichtlich des Geheimnisses verfügungsbefugt ist, weil dem minderjährigen Patienten insoweit die Urteils- und Einsichtsfähigkeit fehlt.

Ich denke, dass Punkt 3 interessant sein dürfte - besonders der (von mir) fettmarkierte Teil


Lighty66  07.08.2024, 09:19

Meines Erachtens ist insbesondere Punkt 3 nur relevant, wenn der Minderjährige Alters- oder krankheitsbedingt nicht die genannte Urteils- oder Einsichtsfähigkeit besitzt. Das erscheint mir in dem gegebenen Fall jedoch der Fall zu sein, denn sonst wäre der Vater von Anfang an in die Therapie einzubeziehen gewesen.

0
kiniro  07.08.2024, 09:27
@Lighty66

Ich hatte mich mit dem Absatz auf "darf mein Vater meine Briefe öffnen und lesen" bezogen.

0
Lighty66  07.08.2024, 09:36
@kiniro

Okay. Da muss die Antwort nein lauten, denn es ist ein Behandlungsvertrag zwischen der 17-jährigen und dem Therapeuten entstanden, da sie ein eigenständiges Antragsrecht hat.

0

Es gibt die Schweigepflicht beim Arzt, ganz sicher ab 16 Jahren, wenn die nötige Krankheitseinsicht besteht.

Natürlich gibt es auch das Briefgeheimnis.

Dein Vater ist nicht ganz im Unrecht, aber eben auch nicht eindeutig im Recht.

Mich irritiert allerdings auch was dein Therapeut beabsichtigt haben könnte. Warum er dir eine schriftliche Diagnose zugeschickt hat..?

Es gibt Ärzte und Therapeuten, die mit unklaren Aktionen absichtlich die Schweigepflicht umgehen. Nach dem Motto Ups..!

Eigentlich bestellt ein Therapeut die Eltern zu einer Besprechung ein, wenn es mit den Eltern etwas zu besprechen gibt.

Dein Vater kann durchaus von einer Rechnung ausgegangen sein, die er bezahlen muss.

Auf jeden Fall weisst du was du mit deinem Therapeuten besprechen musst.

Klipp und klar - das war Verletzung des Postgeheimnisses und ist keinesfalls mit dem Verweis auf Deine Minderjährigkeit zu rechtfertigen.

Nee, wenn der Brief an DICH gerichtet war, hätte er Dich fragen müssen.

Aber was willst du nun tun? Er hat es gelesen und weiß nun Details, die er vorher bestenfalls ahnte/vermutete.

Sollte er strafrechtlich Verbotenes getan haben, dann mußt du vermutlich erneut bedenken, was nun zu tun ist.

Sollte es weiteren Schriftverkehr geben, wäre es vermutlich besser, zB ein Postfach zu nehmen oder eine Adresse einer Person zu verwenden, die Dein absolutes Vertrauen hat.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:Recherche

Prinzipiell müssen sich auch Eltern an das Briefgeheimnis halten, das ist sogar strafbewehrt.

In Einzelfällen wird sowas aber immer wieder mit Hinweis auf die Fürsorgepflicht der Eltern umgangen.

In diesem Fall würde ich auf einen Ausgang vor Gericht jedenfalls nicht wetten wollen.