Darf mein therapeut meine mutter anrufen?
Ich bin 19 jahre alt und habe gestern mein therapie termin für heute abgesagt. Ich hatte vor 2 wochen ebenfalls ein termin den ich abgesagt hatte natürlich hab ich für alle beiden eine begründung abgegeben. Jetzt hat er anscheinden meine mutter angerufen und mit ihr ein Termin ausgemacht da er mit ihr reden wolle bevor er mir ein neuen termin gibt. Zudem hätte er am telefon noch mit meiner mutter über mich geredet. Würde es ein notfall geben oder sonstiges dürfte er ja die schweigepflicht brechen. Allerdings liegt sowas ja nicht vor und ich hab auch keine einwilligung abgegeben das er mit meiner mutter reden darf.
Darf er überhaupt dann mit meiner mutter sprechen ? Mich stört es nicht das er mit meiner mutter sprechen will da sie ja sowieso alles weiß aber es geht mir darum das er es doch trotzdem laut gesetz ohne notfall nicht machen darf. Ich hab nämlich nie über meine probleme mit ihm geredet und beim letzten mal meinte er sogar noch zu mir das ich selber entscheiden muss ob ich die therapie weiter führen will oder nicht da er gemeint hat das ich es nicht mehr nötig habe. Von daher bin ich mir sicher das er da kein notfall drin sieht da er mich sowieso gefühlt loswerden wollte . Ich bin aktuell einfach nur im stress mit meinen ganzen prüfungen und hab deshalb den Termin abgesagt gehabt. Darf er das überhaupt?
11 Antworten
Darf er überhaupt dann mit meiner mutter sprechen ?
Nein. Schweigepflicht. Er darf ihr nicht mal sagen, dass du Patient in seiner Praxis bist.
Hallöchen
Ein Therapeut darf deine Mutter nur dann kontaktieren, wenn du ihm ausdrücklich die
Erlaubnis dazu gegeben hast. Ohne deine Zustimmung unterliegt der Therapeut der
Schweigepflicht, was bedeutet, dass er keine persönlichen Informationen über dich
an Dritte weitergeben darf, einschließlich deiner Familie.
LG. Angel 👼
Das ist aber menschlich vollkommen daneben . Ich selbst kenne einige Leute , die schon Therapie - Stunden hatten , wo aber der Arzt der Schweigepflicht befolgte
Ein Verbot, dass ein Therapeut mit einem Familienangehörigen eines Patienten spricht, gibt es nicht. Er darf ohne die Einwilligung des Patienten aber nichts mitteilen, was er von seinem Patienten erfahren hat. Es könnte aber sein, dass er von deiner Mutter etwas über dich, deine Familie usw. erfahren will (speziell z.B.aus Zeiten über die du keine Erinnerung hast, weil dein autobiographisches Gedächtnis noch nicht entwickelt war), um möglicherweise sinnvolle Ansätze für die Therapie zu haben. Ich würde es für richtig halten wenn ein Therapeut eine solche Absicht vorher seinem Patienten mitteilen würde und ihn bitten würde seine Zustimmung zu geben, um das Vertrauensverhältnis nicht zu gefährden. Ich habe aber nichts gefunden, was eine Strafbarkeit eines solchen Gesprächs begründen würde.
Es könnte aber sein, dass er von deiner Mutter etwas über dich, deine Familie usw. erfahren will (speziell z.B.aus Zeiten über die du keine Erinnerung hast, weil dein autobiographisches Gedächtnis noch nicht entwickelt war), um möglicherweise sinnvolle Ansätze für die Therapie zu haben.
Nein, auch das darf er NICHT.
Ich arbeite in dem Job! Und wir und alle Kollegen müssen die Schweigepflicht 100% ernst nehmen. Und bei einem Volljährigen 1000%. Es kann also sein, dass eine Mutter anruft und fragt: "War mein Sohn heute bei IHnen?" Antwort: das müssen Sie ihren Sohn selbst fragen. Ich kann darüber keine Auskunft geben. Nicht mal auf die Frage: "Wann hat mein Sohn/Tochter... bei IHnen den Termin? Er oder sie hat ihn vergessen." "Dann soll Ihr Sohn bitte selbst anrufen."
Oder, was oft vorkommt: eine Lehrerin ruft an. "Ist der Dietmar bei Ihnen angemeldet. Kommt er regelmäßig?" "Das kann ich Ihnen nicht sagen!"
Die absolute Einhaltung der Schweigepflicht steht in meinem Arbeitsvertrag. Kündigungsgrund, wenn ich das nicht täte.
Dein obiges Schreiben stellt keinen Beleg für die Behaptung dar, dass ein Psychotherapeut nicht mit der Mutter eines erwachsenen Patienten sprechen dürfte. Wir sind uns einig, dass er keine Auskunft über entsprechende Inhalte geben darf, Aber ich habe nichts darüber gefunden, dass er nicht auf diesem Weg zusätzliche Information beschaffen dürfe. Auch in deiner Darstellung kommt dies nicht vor. Auch du darfst dir beliebige Informationen aus öffentlichen Stellen und auf rechtmäßige Weise verschaffen. Auch ich habe unter der Schweigepflicht gearbeitet. Sowohl als Lehrer und Fachbetreuer als auch als ehrenamtlicher Mitarbeiter im Sozialdienst.
Am Rande: Telephonisch darf von solchen Stellen aus überhaupt keine Auskunft erteilt werden, wenn die Identität des Fragestellers unklar ist. Und das ist bei fremden Personen immer der Fall.
ohne Erlaubnis darf er mit niemandem über den Patienten reden. Dass Lehrer das manchmal nicht begreifen (wollen), ist mir allerdings klar. Darum sind die auch nicht selten sauer, wenn sie bei uns auf Schweigen stoßen. Ich allerdings kann die Mutter oder natürlich dem Patienten selbst sagen, ob ich mit der und der Person sprechen darf. DAnn aber muss er mir die Erlaubnis schriftlich geben. Und auch das ist kein Blankoscheck.
Das mag in deiner Insttution so gehandhabt werden aber im Gesetzestext ist dies nicht enthalten. Und Lehrer dürfen natürlich auch über entsprechende Sachverhalte, die ihnen unter Schweigepflicht von Schülern anvertraut wurden, mit Kollegen (nicht aber mit außenstehenden Personen oder Schülern) reden. Entsprechend wie auch Ärzte in einem psychiatrischen Krankenhaus über ihre Patienten reden dürfen. (andernfalls wäre eine kontinuierliche Behandlung gar nicht möglich). Das ist im Gesetzt explizit so formuliert. Problematisch wird es allenthalben, wenn ein entsprechender Erwachsener die Schweigepflicht auch gegenüber Mitarbeitern einfordert. Du scheinst das Gesetz nicht zu kennen sondern nur die internen Vorgaben deines Arbeitgebers.
Nehme einmal stark an, dass dein Therapeut deiner Mutter sagen will, dass du die Therapie nicht mehr brauchst und sie das eben darüber auch nicht bestimmen kann.
Das wäre für mich ein Vertrauensbruch seinerseits da du ja auch schon volljährig bist außer du stellst laut ihm eine gefahr für dich oder andere dar
und zwar gar keine INformationen. Null. Niente Nothing. Es sei denn, er hat die schriftliche Erlaubnis des Patienten. Aber auch das ist kein Blankoscheck.