darf mein Chef während der Arbeitszeit aus meinem Diensthandy meine Bewegungen über den GoogleAccount abrufen?

3 Antworten

Wenn diese Form der lückenlosen Überwachung grundlos und ohne Ankündigung passiert ist, dann kannst Du Dich wahrscheinlich erfolgreich dagegen wehren.

Die Weitergabe der Daten an Dritte ist eine andere Frage - wenn die Zustimmung dafür nicht vorliegt, dann ist das ein weiterer Vorgang, gegen den Du vorgehen kannst.

Sein Chef sollte sich nochmal sehr, sehr gut überlegen, was er da tut. Suche Dir unbedingt Unterstützung.

Diensthandy ist halt Diensthandy, wenn du das privat nutzt biste selber Schuld, wenn dafür auf die Finger bekommst. Und da es ein Diensthandy ist und Eigentum des Unternehmens und nicht dein Privatgerät, kann der Chef damit machen was der will.


armabergesund62 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 16:31

verschiedene Meinungen auch von Datenschutzfachleuten

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armabergesund62 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 16:28

Google zeichnet über den kompletten Arbeitstag Daten auf. Ich nutze diese Daten nicht, habe mein eigenes Gerät immer dabei, aber

Ich kann das Diensthandy auch nicht ausschalten, ausser nach Feierabend.

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ErsterSchnee  11.07.2024, 17:07
@armabergesund62

Google kann ja aber auch nur aufzeichnen, was mit einem Konto verknüpft ist.

Dienstkonto = dienstliche Daten...

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Bewegungsprofile sind eine sehr engmaschige Mitarbeiterüberwachung und sind erstmal nicht erlaubt.

Es kann aber Gründe geben, dass es doch erlaubt ist.

Das ist eine Frage für euren Betriebsrat / Datenschutzbeauftragten.