Darf mein Arbeitgeber so in mein privatleben eingreifen?
Mein chef hat mich neulich zu sich gerufen und mich drauf hingewiesen dass ein kollege mich beim smoken gesehen hab (das wusste ich auch schon aber es war nach dem arbeiten also hatte schon dienstschluss) und er meinte er duldet so ein verhalten nicht. als ich was dazu sagen wollte hat er direkt abgeblockt. ich bin ja nicht während der arbeit high, ich paff mal ein hinterher aber nicht davor. darf er so in mein privatleben eingreifen? schätz ihn so ein dass er mich sogar kündigen würde deswegen (bin auch nur auf teilzeit da). wenn er das tun würde könnte ich dagegen angehen? brauche den job
4 Antworten
Sofern Dein Privatleben ausschließlich privat bleibt, geht es Deinen Chef nichts an. Wenn wir beim "smoken" allerdings über Drogen sprechen besteht das Problem, das hier Flashbacks auftreten können. Und wenn diese während der Arbeitszeit auftreten geht es Deinen Chef allerdings was an.
Ich wäre also vorsichtig damit. Besser dort konsumieren wo es keiner sieht.
Sprichst Du allerdings über normalen Tabak / E-Zigarette, geht das Deinen Chef nichts an. Eine solchen Eingriff in mein Privatleben würde ich mir sehr entschieden verbitten.
Ändert nix. Die Flashbacks werden seine Argumentationsgrundlage sein und seine Chancen stehen bei sowas nicht schlecht (im Falle Abmahnung/Kündigung). Also lass Dich dabei nicht erwischen und alles bleibt grün.
Wenn du illegale Drogen konsumierst, solltest du das nicht so machen, dass dein Arbeitgeber (oder andere "offizielle" Personen) das mitbekommen! Ja, ich weiß, dass Cannabis keine super schlimme Sache ist, dass der Konsum gesellschaftlich weit verbreitet durch alle Schichten ist und dass die Verbotspolitik dabei unbedingt geändert werden sollte, keine Frage. Dennoch - laut aktuellem Stand der Dinge ist es eben illegal, diese Produkte zu besitzen (und ohne Besitz wird Konsum schwierig ;)) und kann durchaus zu einem Strafverfahren und einer Verurteilung führen... Also sei vorsichtiger damit, wann und wo du konsumierst!
Eine Kündigung nur deswegen, insbesondere ohne Verurteilung vor Gericht, dürfte wahrscheinlich durchaus rechtlich anfechtbar sein. Insbesondere dann, wenn du bei der Arbeit definitiv nicht high warst (wobei das mit den "Nachwirkungen" ja schon so 'ne Sache dabei ist und sich viel schwerer berechnen und einschätzen lässt als Restalkohol...).
Allerdings ist niemand unkündbar. Irgendein Grund findet sich immer. Und wenn im Unternehmen weniger als 10 Vollzeitstellen (NICHT Mitarbeiter!) vorhanden sind, braucht es überhaupt keinen Grund, weil dann das Kündigungsschutzgesetz nicht greift...
Also, gerade, wenn du auf den Job angewiesen bist, solltest du wirklich nur abseits von Kollegen, Chef und Betrieb konsumieren und unbedingt darauf achten, dass du auch bis zum nächsten Arbeitstag definitiv "ausgenüchtert" bist!
In dein Privatleben nicht. Aber du meinst kein Tabak oder?
Wenn du während der Arbeit in irgend einer Art und Weise unter drogeneinfluss stehst geht den das auch was an.
über Dein Privatleben hat der AG nichts zu bestimmen
ich meine gras. ich bin schon seit jahren konsument also daran gewöhnt und habe ne sehr hohe toleranz. das beeinträchtigt meine arbeit also null