Darf man zwei Verträge auf einmal unterschreiben?
Ich habe zwei Zusagen für eine Ausbildung bekommen. Ich habe beide zur sicherheit unterschrieben falls was passiert, würde es jetzt Probleme bei der IHK geben oder ist es egal und ja ich werde eins von denen Absagen ich warte nur auf die Bestätigung.
4 Antworten
Auf was für eine Bestätigung wartest Du? Meinst Du die Ausbildungsverträge? Falls ja, was hast Du denn "zur Sicherheit" unterschrieben?
Du kannst selbstverständlich zwei verschiedene Ausbildungsverträge unterschreiben, Du musst nur den, den Du nicht mehr möchtest, kündigen.
In Ausbildungsverträgen ist eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung i.d.R. nicht untersagt, weil Ausbildungsverhältnisse nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten gekündigut werden können.
Du solltest allerdings die nicht gewünschte Ausbildung so schnell wie möglich absagen.
Du rufst umgehend, sobald Du Dich entschieden hast, beim AG an, bedankst Dich für den Ausbildungsvertrag, teilst mit, dass Du die Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst und entschuldigst Dich für die Mühen.
Die schriftliche Kündigung solltest Du dann auch schnell wegschicken.
Hey, ich habe 2 Zusagen für eine Ausbildung bekommen. Die eine (A) fängt am 1.08.22 und die andere (B) fängt am 1.01.23 an.
(A) habe ich schon unterschrieben und (B) wird noch einige Wochen dauern, bis ich den Vertrag zugesendet bekomme. Da ich (B) noch nicht unterschrieben habe bin ich etwas misstrauisch weil ich Angst habe, dass sie mich doch nicht annehmen. Einige Bekannte haben bereits die Erfahrung machen müssen..
deswegen würde ich gerne wissen ob ich überhaupt beide Verträge unterschreiben darf. Ich würde am liebsten meine Ausbildung bei (B) machen aber wie gesagt weil ich noch nicht unterschrieben habe, ist einfach die Angst da, das es doch nicht klappt. Nun habe ich vor erst mal bei (A) anzufangen, dann den Vertrag (B) zu unterschreiben und anschließend während der Probezeit zu kündigen damit ich dann bei (B) anfangen kann.
& falls ich doch bei (B) nicht angenommen werde, kann ich bei (A) bleiben somit bin ich safe.
ist das rechtlich korrekt?
LG
Das Problem ist grundsätzlich folgendes:
Wenn Du den Vertrag nicht einhältst, machst Du Dich nicht "strafbar", kannst also nicht zu einer Gefängnis- oder Geldstrafe verurteilt werden. Aber: Der Arbeitgeber hat einen Schadensersatzanspruch, wenn Du nicht antrittst und er nachweisen kann, dass ihm dadurch ein finanzieller Nachteil entstanden ist.
Quelle: https://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?11,2091889
Zeitarbeiter als Ersatz für einen Azubi, der die Stelle nicht angetreten hat?
Ja, du darfst den Ausbildungsvertrag kündigen, wenn du feststellst, dass die Ausbildung doch nichts für dich ist. Aber hier liegt der Fall anders. Dir kann nachgewiesen werden, dass du zwei Verträge gleichzeitig unterschrieben hast. Wenn du jetzt zurücktrittst und dem Arbeitgeber zusätzliche Kosten entstehen, z.B. weil er den Bewerbungsprozess wieder neu aufnehmen muss, hat er einen Anspruch auf Schadenersatz gegen dich.
Also: entscheide dich so schnell wir möglich und teile dies dem Ausbildungsbetrieb mit, damit der Platz anderweitig vergeben werden kann. .
Hallo,
natürlich wird das zu einem Problem.
Die Ausbildungsunternehmen senden die Ausbildungsverträge zur Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer. Diese führen ein Register und tragen die Ausbildungen dort ein. Dann wird auffallen, dass du bei zwei Ausbildungsunternehmen zugesagt hast und das funktioniert nicht.
Sage also bitte einem von den beiden Unternehmen ab, sodass diese die Kreishandwerkerschaft oder Industrie- und Handelskammer darüber in Kenntnis setzen können und sich nach einem anderen Auszubildenden umsehen können!
Öhm.
Wie willst du denn Absagen nach dem du bereits durch deine rechtsgültige Unterschrift auf einem Rechtsgültigem Vertrag zugesagt hast?
So wie ich das sehe, kannst du jetzt nur noch den zweiten Ausbildungsplatz während der Probezeit kündigen.
War kein netter Zug. Denn jetzt ist jemand anderes ein Ausbildungsplatz flöten gegangen.
Man kann auch bereits vorher einen Vertrag kündigen. Damit sollte man aber fairer Weise nicht zu lange zögern.
Keinem ist damit gedient, wenn jetzt gewartet wird, bis die Ausbildung beginnt.
Ich bin noch nicht in der Ausbildung ich fange sie an und ich darf jetzt und während der Ausbildung die ersten 4 Monate ohne Grund kündigen