Darf man spongebob videomaterial für sich selbst verwenden?
Hey
ich sehe viele creator die Videos über spongebob folgen machen und dort dann Abschnitte von spongebob zeigen aber darf man das? Könnte man theoretisch Abschnitte von spongebob folgen zeigen? Ist das für die Produzenten ok? Ist es legal ?
hier z.B. ein Creator der viele solcher Videos hat
https://youtube.com/@mysimplegames?si=yovzx-mcmxJwEMhY
lg
2 Antworten
Du spielst vermutlich auf diese Einspieler wie "Eine Äwwigkeit spätöör" (mit dem französischen Akzent) oder "So viel später, dass es dem alten Erzähler zu blöd wurde, und sie einen neuen einstellen mussten" an. Diese Szenen haben sich ja, genauso wie "Computer sagt neeeiiiiin" aus Little Britain oder die Facepalm-Szene aus Die Nackte Kanone zu Memes entwickelt.
Generell sind solche Zitate hart an der Grenze, aber in der Regel in der Verwendung relativ unkritisch.
Derart kurze Zitate mit Meme-Charakter werden in der Regel vom Urheber geduldet und führen auch nicht zur Demonetarisierung oder gar Löschung des Videos. Verwendest du hingegen längere Musikausschnitte im Hintergrund (und so lang müssen die nicht mal sein) führt das dazu, dass Teile oder Ganzheit der Werbeeinnahmen aus den Videos nicht deiner eigenen Monetarisierung (sofern du überhaupt schon an dem Punkt bist, wo du sie aktualisieren kannst) dem Urheber und nicht dir zukommen. Das ist bei derartigen Meme-Ausschnitten von wenigen Sekunden in der Regel nicht so, und gesetzlich dürfte das relativ gut durch §51a UrhG (Pastiche) gedeckt sein. Hier also alles gut. Wichtig ist, dass derartige Ausschnitte nur einen kleinen Teil des Gesamtkunstwerkes ausmachen, was ja in der Regel der Fall ist.
Zulässig ist die Vervielfältigung, die Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck der Karikatur, der Parodie und des Pastiches. Die Befugnis nach Satz 1 umfasst die Nutzung einer Abbildung oder sonstigen Vervielfältigung des genutzten Werkes, auch wenn diese selbst durch ein Urheberrecht oder ein verwandtes Schutzrecht geschützt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__51a.html
Wollen Sie Musik und Filmausschnitte für Ihren Social Media Kanal oder generell zu gewerblichen Zwecken nutzen, gilt die 15-Sekunden-Regel nicht. Sie brauchen für Filmausschnitte, die Sie gewerblich nutzen wollen, grundsätzlich die Einwilligung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers.
Danke dass du dir die Mühe gemacht hast so viele Fragen zu beantworten, freut mich! 😃